Stromnetz

Gutachten zum kommunalen Energierecht in NRW spricht sich für die Lockerung des Rechtsrahmens für Stadtwerke aus

Gutachten zum kommunalen Energierecht in NRW spricht sich für die Lockerung des Rechtsrahmens für Stadtwerke aus 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Prof. Dr. Martin Burgi, Universität Bochum, hat im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ein Rechtsgutachten zu dem Thema „Sektorenspezifische Modernisierung des kommunalen Wirtschaftsrechts in…

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Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf.

Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf. 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Nachdem das LG Bremen am 11.09.2009 (Az. 12 O 347/09) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung der Nutzung des Namensbestandteils „SWB“ abgelehnt hatte, legte die Antragsstellerin gegen…

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Die Einordnung von Strom- und Gaskonzessionsverträgen als Dienstleistungskonzessionen, Anmerkung zu EuGH Urteil v. 10.09.2009, C-206/08, WAZV Gotha

Die Einordnung von Strom- und Gaskonzessionsverträgen als Dienstleistungskonzessionen, Anmerkung zu EuGH Urteil v. 10.09.2009, C-206/08, WAZV Gotha 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 10.09.2009 (Az. C-206/08, WAZV Gotha) zu der Frage Stellung genommen, ob auch dann eine Dienstleistungskonzession vorliegen kann, wenn das wirtschaftliche Risiko des Auftragnehmers aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vornherein erheblich eingeschränkt ist. Eine Dienstleistungskonzession liegt nach den Ausführungen des EuGH auch in diesem Fall vor, wenn der Auftragnehmer das verbleibende Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.
Die Argumentation des EuGH lässt sich auch auf Strom- und Gaskonzessionsverträge übertragen.

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LG Nürnberg-Fürth: Verwendung der Bezeichnung “Stadtwerke” im Namen eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens

LG Nürnberg-Fürth: Verwendung der Bezeichnung “Stadtwerke” im Namen eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 22.07.2009, Az. 3 O 10286/08

Fast zeitgleich mit dem LG Kiel hat auch das LG Nürnberg-Fürth die Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” dann untersagt, wenn dieser von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne kommunale Beteiligung verwendet wird.

Das LG Nürnberg Fürth hat mit dem Urteil vom 22.07.2009 seine einstweilige Verfügung vom 09.12.2008 bestätigt.

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LG Dortmund: Verpflichtung des Verkäufers eines Stromversorgungsnetzes zur Mitteilung der kalkulatorischen Restwerte

LG Dortmund: Verpflichtung des Verkäufers eines Stromversorgungsnetzes zur Mitteilung der kalkulatorischen Restwerte 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

LG Dortmund, Urteil v. 10.07.2008, Az. 13 O 126/06 Kart

Das LG Dortmund hat mit seinem Urteil den Verkäufer eines Stromversorgungsnetzes im Rahmen nachwirkender vertraglicher Nebenpflichten verurteilt, dem Käufer nach Vertragsschluss und Eigentumsverschaffung für die im Mengengerüst aufgeführten Anlagegüter die im jeweiligen Zeitpunkt ihrer Errichtung erstmalig aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten (historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten) sowie die kalkulatorischen Restwerte unter Berücksichtigung der seit der jeweiligen Inbetriebnahme der kalkulatorischen Abschreibung tatsächlich zugrunde gelegten Nutzungsdauern mitzuteilen.

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LG Kiel: Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen

LG Kiel: Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

LG Kiel, Urteil v. 27.07.2009 – 15 O 47/09

Das LG Kiel hat es untersagt, den Namensbestandteil “Stadtwerke” zu nutzen, wenn dieser von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne kommunale Beteiligung verwendet wird. Es handelt sich dann um eine irreführende Firmenbezeichnung gemäß §§ 3 und 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Die Verwendung dieses Firmenbestandteils ist nach der Urteilsbegründung des LG Kiel irreführend, weil sie eine unwahre Angabe enthält, die in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise zu einer Täuschung der Verbraucher führt.

Das LG Kiel hat mit dem Urteil vom 27.07.2009 seine einstweilige Verfügung vom 28.04.2009 bestätigt.

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Hanseatisches OLG: Nutzung des Namensbestandteils “swb” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen

Hanseatisches OLG: Nutzung des Namensbestandteils “swb” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Hanseatisches OLG, Beschluss v. 22.10.2009 – 2 W 92/09

Das hanseatische OLG untersagt mit dem Beschluss vom 22.10.2009 die Nutzung der Abkürzung “swb” (für ehemalige Stadtwerke Bremen) als Namensbestandteil des ehemals kommunalen und nun privaten Energieversorgungsunternehmens.
Die Nutzung sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil dadurch bei den betroffenen Verbraucherkreisen der Eindruck erweckt werden könne, es handele sich um ein kommunales Unternehmen.

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BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers

BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers 150 150 Felix Zimmermann (kbk Rechtsanwälte)

BGH, Urteile vom 29.09.2009 – EnZR 14/08 und EnZR 15/08

Energieversorgungsunternehmen sind auch nach den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 an eine früher eingegangene Verpflichtung gebunden, die für die Versorgung des Gemeindegebiets notwendigen Strom- oder Gasleitungen nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu verkaufen. Das hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden.

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