OLG Karlsruhe: Zur Vereinbarkeit der Preisgünstigkeit in der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG mit der RICHTLINIE 2009/73/EG

OLG Karlsruhe: Zur Vereinbarkeit der Preisgünstigkeit in der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG mit der RICHTLINIE 2009/73/EG

OLG Karlsruhe: Zur Vereinbarkeit der Preisgünstigkeit in der Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG mit der RICHTLINIE 2009/73/EG 150 150 Nils Keller

Das Ziel der Preisgünstigkeit ist bei Konzessionierungsverfahren Strom und Gas zwingend zu berücksichtigen. In seinem Urteil 6 U 222/23 vom 12.06.2024 stärkt das OLG Karlsruhe den kommunalen Gestaltungsspielraum bei der Bildung der Auswahlkriterien. Die Bewertung prognostizierter Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten verstößt nach Auffassung des OLG nicht gegen Art. 39, 41 GasRL. Die Bewertung der „Preisgünstigkeit“ in Konzessionierungsverfahren widerspreche auch nicht der Alleinzuständigkeit der Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Festlegung von Netznutzungsentgelten und Netzanschluss- und Zugangsbedingungen.

Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

  1. Auslegung und Anwendung von §§ 146 EnWG§ 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinn von § 46 Abs. 2 EnWGzulässig ist, dass die Gemeinde mit einem Auswahlkriterium „Preisgünstige Versorgung“ ein Angebot umso besser bewertet, je niedriger die prognostizierten Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten jeweils betreffend das kommunale Netzgebiet sind, widersprechen zweifelsfrei und offensichtlich nicht Art. 39 bis 41 der Richtlinie 2009/73/EGvom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (ABl. L 211/94).
  2. Im Übrigen verstieße die Gemeinde mit so gestalteten Auswahlkriterien selbst dann nicht gegen sie im Verhältnis zu Bewerbern treffende Pflichten, wenn diese Richtlinie (wenigstens in Verbindung mit dem Loyalitäts- und Effektivitätsgrundsatz) den Mitgliedsstaaten im Ergebnis untersagen würde, dies zuzulassen.

Der anonymisierte Volltext des Urteils ist hier verfügbar.