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Die Energiebranche steckt im Umbruch.
Das gilt auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene. Von einem echten Wettbewerb kann – etwa vergleichbar dem im Telekommunikaktionssektor – nur eingeschränkt gesprochen werden, solange Versorgungs- und Netztätigkeit der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber nicht wirklich entflochten sind. Ob das am 25. Juni 2009 vom EG-Gesetzgeber verabschiedete dritte Energiepaket mit seinem Maßnahmenbündel (Richtlinien und Verordnungen) zur weiteren Öffnung der nationalen Energiemärkte und damit zu mehr Wettbewerb führt, bleibt abzuwarten. Es wird in jedem Fall zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes führen, insbesondere durch klare Vorgaben an die Betreiber bei einem Lieferantenwechsel der Kunden. Inzwischen ist der Wettbewerb im Privatverbrauchergeschäft spürbar, der mehr und mehr in den Köpfen der Bürger ankommt.
Infolge der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) befindet sich langsam aber sicher ein weiterer Wettbewerb im Aufwind: Der Wettbewerb um kommunale Energienetze. In den nächsten drei Jahren laufen bis zu 50 Prozent der Konzessionsverträge aus, die Städte und Kommunen vor etwa 20 Jahren mit den damaligen Energienetzbetreibern geschlossen haben. Immer mehr Kommunen beschäftigen sich mit den Handlungsoptionen nach dem Auslaufen der Konzessionsverträge. Die Kommunen erkennen ihre Chance, wieder selbst die Verantwortung für ihre örtlichen Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur zu übernehmen. Sie können dadurch nicht nur die desolate Haushaltslage verbessern, sondern auch politischen Boden bei den Bürgerinnen und Bürgern gewinnen.
Dabei hilft ihnen ein vielseitig gestaltbarer Wettbewerb, das richtige Betreibermodell zu finden, von der Neugründung eines eigenen Stadt- oder Gemeindewerk bis hin zu Beteiligungslösungen mit anderen kommunalen oder privaten Partnern oder Kooperationen mit bestehenden Stadtwerken.
Die Kanzlei kbk Rechtsanwälte berät Städte und Gemeinden, Stadtwerke und Netzgesellschaften in allen energierechtlichen Fragen.
Unsere Beratungsschwerpunkte sind:
- Abschluss von Konzessionsverträgen Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
- Übernahme von Versorgungsnetzen
- Regulatorische Fragen (Netzentgeltverordnung, Anreizregulierung, Qualitätsregulierung)
- Erneuerbare Energien, insbesondere EEG und KWKG
Dieser Blog soll vorzugsweise aus rechtlicher Perspektive bedeutende Geschehnisse, Entscheidungen oder Literatur aufgreifen und an geeigneter Stelle kommentieren. Nicht selten wird es sich dabei um vielschichtige Fragen im Schnittmengenbereich von Recht, Wirtschaft und Politik handeln.
Die in den einzelnen Beiträgen veröffentlichten Auffassungen geben die Meinung der jeweiligen Autoren und Autorinnen wieder. Es handelt sich nicht um die Auffassung der Kanzlei kbk Rechtsanwälte.Wir freuen uns jedoch über Rückmeldungen und wünschen unseren Lesern viel Spaß bei der Lektüre!
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