Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf.

Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf.

Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf. 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Nachdem das LG Bremen am 11.09.2009 (Az. 12 O 347/09) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung der Nutzung des Namensbestandteils „SWB“ abgelehnt hatte, legte die Antragsstellerin gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde ein. Daraufhin hatte das OLG Bremen mit Beschluss vom 22.10.2009 (Az. 2 W 92/09) antragsgemäß der SWB AG untersagt, den Namensbestandteil „swb“ zu nutzen.

Laut einer Pressemittlung der SWB AG vom 17.12.2009 hat das LG Bremen diesen Beschluss nun mit seinem Urteil vom 17.12.2009 aufgehoben, nachdem die SWB AG hiergegen Widerspruch eingelegt hatte. Das LG Bremen hat laut SWB AG die Entscheidung damit begründet, dass die Eilbedürftigkeit nicht gegeben sei.

Ein Hauptsacheverfahren soll laut Pressemitteilung der SWB AG in dieser Angelegenheit bereits anhängig sein. Mit einer mündlichen Verhandlung rechnet die SWB AG bereits im Januar 2010.

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