Die EU Kommission hat in ihrer am 27. Oktober 2010 veröffentlichten Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte, für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft 50 Vorschläge, um gemeinsam…
weiterlesenEuGH, Urteil v. 06.05.2010, Az. C-149/08 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 6. Mai 2010 „Richtlinie 92/50/EWG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungskonzessionen – Gemischter Vertrag – Vertrag, der die Veräußerung eines…
weiterlesenEntschließung des Europäischen Parlaments vom 18.05.2010 zu neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen. Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 18.05.2010 den Initiativbericht von Heide Rühle über neue Entwicklungen im…
weiterlesenEuGH Urteil vom 13.04.2010, Az. C-91/08 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 13. April 2010(*) „Dienstleistungskonzessionen – Vergabeverfahren – Transparenzgebot – Späterer Austausch eines Nachunternehmers“ In der Rechtssache C-91/08 betreffend ein…
weiterlesenThüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.12.2009, Az. 9 Verg 2/08 Leitsatz 1. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime der europäischen Richtlinien und der §§ 97 ff. GWB.(Rn.23) Nachprüfungsanträge an…
weiterlesenIn ihrer Mitteilung KOM(2009) 615 endgültig vom 19.11.2009 nimmt die Kommission zum Ausbau öffentlich privater Partnerschaften (ÖPP) Stellung. Die Kommission hebt in der Mitteilung die Bedeutung von ÖPP hervor und…
weiterlesenEuGH, Urteil v. 15.10.2009, Az. C-196/08 – Ascoset
Die Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG stehen einer freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die vorherige Durchführung bestimmter Arbeiten mit sich bringt, an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, die eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wird und bei der der private Gesellschafter
mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wird, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen, die die durchzuführende Dienstleistung betreffen, sowie die Merkmale des Angebots für die zu
erbringenden Leistungen überprüft worden sind, sofern das fragliche
Ausschreibungsverfahren den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, die nach dem EG-Vertrag für Konzessionen gelten.
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 10.09.2009 (Az. C-206/08, WAZV Gotha) zu der Frage Stellung genommen, ob auch dann eine Dienstleistungskonzession vorliegen kann, wenn das wirtschaftliche Risiko des Auftragnehmers aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vornherein erheblich eingeschränkt ist. Eine Dienstleistungskonzession liegt nach den Ausführungen des EuGH auch in diesem Fall vor, wenn der Auftragnehmer das verbleibende Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.
Die Argumentation des EuGH lässt sich auch auf Strom- und Gaskonzessionsverträge übertragen.
EuGH, Urteil v. 10.09.2009, Az. C-206/08 – WAZV Gotha
Bei einem Vertrag über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, um den betreffenden Vertrag als „Dienstleistungskonzession“ im Sinne des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste einzuordnen, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber eingegangene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vornherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.
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