Das Europäische Parlament spricht sich gegen eine Gesetzgebungsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen aus.

Das Europäische Parlament spricht sich gegen eine Gesetzgebungsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen aus.

Das Europäische Parlament spricht sich gegen eine Gesetzgebungsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen aus. 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18.05.2010 zu neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen.

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung am 18.05.2010 den Initiativbericht von Heide Rühle über neue Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (2009/2175(INI)) mit großer Mehrheit angenommen.

Zu Dienstleistungskonzessionen weist das Parlament in seinem Entschluss darauf hin, dass diese “nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe b der Richtlinie 2004/17/EG und Artikel 4 der Richtlinie 2004/18/EG Verträge sind, bei denen “die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht”; betont, dass Dienstleistungskonzessionen von den Richtlinien über öffentliche Aufträge ausgenommen wurden, um Auftraggebern und Auftragnehmern mehr Flexibilität zu ermöglichen; erinnert daran, dass auch der EuGH in mehren Urteilen bekräftigt hat, dass Dienstleistungskonzessionen nicht unter diese Richtlinien fallen, jedoch unter die allgemeinen Grundsätze des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Verbot der Diskriminierung, Gleichbehandlungsgebot und Transparenz), und dass es öffentlichen Auftraggebern freistehen muss, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringung der betreffenden gemeinwirtschaftlichen Leistung so am besten sicherzustellen ist, und zwar selbst dann, wenn das mit der Nutzung verbundene Risiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung zwar erheblich eingeschränkt ist, dieses eingeschränkte Betriebsrisiko aber vollständig übertragen wird (Urteil in der Rechtssache C-206/08 vom 10. September 2009, Randnummern 72–75);” (Entschließung Ziff. 13)

Das Parlament spricht sich in der Entschließung gegen eine Rechtssetzungsinitiative der EU-Kommission zu Dienstleistungskonzessionen aus:
Das Europäische Parlament “erklärt mit Nachdruck, dass ein Vorschlag für einen Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen nur dann gerechtfertigt wäre, wenn durch ihn Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarkts abgestellt werden sollen; weist darauf hin, dass derartige Verzerrungen bisher noch nicht festgestellt worden sind, und dass ein Rechtsakt über Dienstleistungskonzessionen deshalb nicht erforderlich ist, solange er nicht eine merkliche Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts bezweckt;” (Entschließung Ziff. 14)

Darüber hinaus nimmt das Europäische Parlament u.a. auch zu den Themen interkommunale Zusammenarbeit und öffentlich-private Partnerschaften Stellung.

Entschließung des Euopäischen Parlaments vom 18.05.2010

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