In ihrer Mitteilung KOM(2009) 615 endgültig vom 19.11.2009 nimmt die Kommission zum Ausbau öffentlich privater Partnerschaften (ÖPP) Stellung. Die Kommission hebt in der Mitteilung die Bedeutung von ÖPP hervor und stellt fest, dass deren Potenziale noch nicht ausgeschöpft seien.
Interessant sind insbesondere die Ankündigungen in der Mitteilung zu Dienstleistungskonzessionen. Hier soll eine Folgenabschätzung vorbereitet werden, anhand derer bewertet wird, welche zukünftigen Initiativen auf EU-Ebene notwendig sind, um einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen in diesem Bereich zu gewährleisten.
In der Mitteilung wird noch einmal bestätigt, dass Dienstleistungskonzessionen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinien über öffentliche Aufträge fallen. Sie unterliegen somit keiner Ausschreibungspflicht nach dem Kartellvergaberecht. Darüber hinaus führt die Kommission unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH aus, dass die im EG-Vertrag verankerten Grundsätze (u.a. Transparenz und Gleichbehandlung) auch für Dienstleistungskonzessionen gelten.
Das Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist bislang nicht geregelt. Nach der Mitteilung finden derzeit Überlegungen statt, die Rechtssicherheit bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen zu erhöhen. Die Kommission hat damit angekündigt, die Schaffung eines Rechtsrahmens in diesem Bereich zu untersuchen.
Pressemitteilung der zur Mitteilung der Kommission
Mitteilung der Kommission vom 19.11.2009, KOM(2009) 615 endgültig