EU-Kommission befürwortet Rechtsakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

EU-Kommission befürwortet Rechtsakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

EU-Kommission befürwortet Rechtsakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Die EU Kommission hat in ihrer am 27. Oktober 2010 veröffentlichten Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte, für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu unternehmen und Handel zu treiben“ (Single-Marcet-Act, KOM (2010) 608 endg.) erklärt, dass sie 2011 eine Gesetzesinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf den Weg bringen wird.

Hierzu heisst es im “Single-Marcet-Act”, S. 18: “Vorschlag Nr. 18: Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf den Weg bringen. Klare und angemessene Regeln würden den europäischen Unternehmen einen besseren Marktzugang verschaffen und gleichzeitig Transparenz, Gleichbehandlung und gleiche Spielregeln für alle Wirtschaftsbeteiligten gewährleisten. Öffentlich-private Partnerschaften würden gefördert und Dienstleistungsnutzer und öffentliche Auftraggeber könnten von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.”

Derzeit sind Dienstleistungskonzessionen von den EU-Vergaberichtlinien, insbesondere der Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR), 2004/18/EG vom 31.03.2004 und der Sektorenrichtlinie (SKR), 2004/17/EG vom 31.03.2004 ausgenommen.

Eine Regelung der Vergabeverfahren für Dienstleistungskonzessionen hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe von Strom- und Gas-Konzessionsverträgen. Diese werden als Dienstleistungskonzessionen eingeordnet und unterfallen derzeit nicht dem deutschen Kartellvergaberecht und den EU-Vergaberichtlinien. Bei der Vergabe sind allein die Grundsätze des AEUV (Trabsparenz, Gleichbehandlung) zu beachten. Als Folge einer Regelung der Vergabeverfahren für Dienstleistungskonzessionen durch die EU ist zu erwarten, dass die Anforderungen und der Aufwand der Verfahren steigen werden.

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