Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 07.03.2022 konkretisiert, wie der gemeindliche Kriterienkatalog bei der Konzessionsvergabe nach §§46 ff. EnWG auszugestalten sei. Den Kommunen wird dabei zwar grundsätzlich ein weiter Spielraum eingeräumt, wie weit aber dieser kommunale Spielraum reicht, wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich beurteilt. Das OLG grenzt sich auch von der Rechtsprechung süddeutscher Gerichte ab.
weiterlesenDer Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.01.2020, Az. EnzR 116/18) hatte nach einer längeren Durststrecke nun wieder Gelegenheit, sich zu Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom- und Gasversorgungsnetze…
weiterlesenMit Urteilen vom 04.08.2016 (Az. 25 O 19/16, 25 O 20/16, 25 O 21/16 und 25 O 22/16) hat das Landgericht (LG) Hannover vier Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen abgelehnt.…
weiterlesenKarlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 22.08.2016 die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Titisee-Neustadt nicht zur Entscheidung angenommen. Die Gemeinde hatte sich bereits 2014 im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das…
weiterlesenMit Beschluss vom 17.03.2016 (Az. 13 U 141/15 (Kart)) hat das OLG Celle die Rechtmäßigkeit eines durchgeführten Konzessionierungsverfahrens bestätigt und damit wichtige Hinweise für die Gestaltung künftiger Verfahren gegeben. Zum…
weiterlesenBundesgerichtshof veröffentlicht Urteilsgründe zur Entscheidung „Stromnetz Olching“ vom 07.10.2014 (EnZR 86/13) Der Bundesgerichtshof hatte im Verfahren „Stromnetz Olching“ im Rahmen einer Stromnetzübernahme erneut über die Wirksamkeit eines Konzessionsvertrags zu entscheiden.…
weiterlesenDer BGH hat die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss vom 03.06.2014 (Aktenzeichen EnVR 10/13) veröffentlicht. Mit dem Beschluss hat der BGH die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OLG…
weiterlesenDas OLG Karlsruhe vertritt in Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren die Auffassung, dass die Überlegungen des BGH zur sog. Präklusion nicht auf den bisherigen Netzbetreiber (sog. Altkonzessionär) anwendbar seien, da dieser in besonderem Maße von einer Konzessionsentscheidung zugunsten eines anderen Netzbetreibers betroffen sei. Gegen das Urteil, welches das OLG als Fortführung der Rechtsprechung des BGH versteht, wurde die Revision nicht zugelassen. Auch wenn der BGH bezüglich der Präklusion keine solche Differenzierung zwischen Altkonzessionär und anderen Bietern vorgenommen hat, wird er zu diesem Urteil daher nicht Stellung nehmen, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
weiterlesenHeute hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründungen der Verfahren KZR 66/12 und KZR 65/12 veröffentlicht. Beide Urteile waren bereits am 17.12.2013 verkündet worden, die Urteilsbegründung stand aber noch aus. Die Erwägungen…
weiterlesenBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…
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