Kartellrecht

OLG Frankfurt zur Gestaltung des Kriterienkatalogs (§§ 46 ff. EnWG)

OLG Frankfurt zur Gestaltung des Kriterienkatalogs (§§ 46 ff. EnWG) 150 150 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Frankfurt hatte im Dezember 2020 über ein Konzessionierungsverfahren Gas nach §§ 46 ff. EnWG zu entscheiden, OLG Frankfurt, Urt. v. 10.12.2019 – 11 U 118/19 (Kart). Auf das…

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BGH hat erneut in Sachen Wasserpreise der Energie Calw GmbH entschieden

BGH hat erneut in Sachen Wasserpreise der Energie Calw GmbH entschieden 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Am 14.07.2015 hat der BGH (Az. KVR 77/13) in Sachen Wasserpreise Energie Calw GmbH erneut einen Beschluss des OLG Stuttgart aufgehoben. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das OLG…

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Hinweise der Niedersächsischen Landeskartellbehörde zu Konzessionsverfahren veröffentlicht

Hinweise der Niedersächsischen Landeskartellbehörde zu Konzessionsverfahren veröffentlicht 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat eigene Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG veröffentlicht. Ziel der Hinweise ist es, zur Rechtssicherheit bei der Durchführung von Konzessionsverfahren beizutragen. Nachfolgend haben wir einige wesentliche Punkte herausgegriffen und zusammengefasst:

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LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär

LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass in einem Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG bei einem Gleichstand nach Punkten dem Altkonzessionär der Vorzug zu geben ist. Dies gebiete die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. § 46 EnWG sei im Lichte der Eigentumsgarantie einschränkend auszulegen, denn danach wäre der Altkonzessionär verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Verteilnetze für Strom und Gas an den Neukonzessionär zu übereignen. Bei einem solchen Eingriff in eine grundrechtsrelevante Position sei die Frage, ob die Interessen des bisherigen Eigentümers oder die des Neukonzessionärs Vorrang haben, zugunsten des Eigentümers zu beantworten. Dies sei auch im Rahmen der Vergabeentscheidung selbst zu berücksichtigen.

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OLG Stuttgart: Gewichtung von Kriterien bei der Konzessionsvergabe

OLG Stuttgart: Gewichtung von Kriterien bei der Konzessionsvergabe 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.11.2013 (Az. 201 Kart 1/13) festgestellt, dass die Ziele des § 1 EnWG bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe deutlich vorrangig zu berücksichtigen sind. Das bedeute, dass das Niveau der erreichbaren Netzentgelte und die Effizienz eines Netzbetreibers sowie die Umweltverträglichkeit oder die Sicherung des störungsfreien Netzbetriebes relevant seien. Erst in zweiter Linie und nur deutlich untergeordnet dürften fiskalische Interessen einer Kommune eine Rolle spielen, wie etwa die Höhe der Konzessionsabgabe oder die Höhe des sog. Kommunalrabatts. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig, sondern liegt zur Revision beim BGH (Az: KVZ 85/13).

Die Entscheidung im Volltext:

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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hatte über zwei auf Übereignung von Stromnetzen gerichtete Klagen im Anschluss an eine Konzessionsvergabe zu entscheiden. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH hat dieser die geltend gemachten Übereignungsansprüche abgelehnt. Wie das Berufungsgericht ist der BGH der Aufassung, die Konzessionierungsverfahren verstießen gegen die Vorschriften der damals gültigen Fassung des § 46 EnWG und des § 20 Abs. 11 GWB. Die als Ergebnis des Konzessionsverfahrens geschlossenen Konzessionverträge seien daher nichtig.

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LG Kiel: Nichtigkeit eines mit einem Eigenbetrieb geschlossenen Konzessionsvertrages

LG Kiel: Nichtigkeit eines mit einem Eigenbetrieb geschlossenen Konzessionsvertrages 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

LG Kiel, Urteil v. 03.02.2012, Az. 14 O Kart 83/10 Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von…

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Bundeskartellamt (BKartA): Beschluss zur Konzessionsvergabe der Stadt Markkleeberg (Verpflichtungszusage)

Bundeskartellamt (BKartA): Beschluss zur Konzessionsvergabe der Stadt Markkleeberg (Verpflichtungszusage) 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

BKartA, Beschluss vom 21.11.2011, Az. B 10 – 17/11 Beschluss In dem Verwaltungsverfahren gegen die Stadt Markkleeberg – Beteiligte – beigeladen: Stadtwerke Leipzig GmbH – Beigeladene – wegen des Verdachts…

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Bundeskartellamt (BKartA): Beschluss zur Konzessionsvergabe der Stadt Dinkelsbühl (Verpflichtungszusage)

Bundeskartellamt (BKartA): Beschluss zur Konzessionsvergabe der Stadt Dinkelsbühl (Verpflichtungszusage) 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

BKartA, Beschluss vom 18.10.2011, Az. B 10 – 6/11 Beschluss In dem Verwaltungsverfahren gegen die Große Kreisstadt Dinkelsbühl – Beteiligte – beigeladen: N-ERGIE Aktiengesellschaft – Beigeladene – wegen des Verdachts…

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Bundeskartellamt: Verbot der Erhebung der höheren Konzessionsabgabe für Tarifkunden bei der Belieferung mit Gas

Bundeskartellamt: Verbot der Erhebung der höheren Konzessionsabgabe für Tarifkunden bei der Belieferung mit Gas 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

Beschluss der 10. Beschlussabteilung des BKartA vom 16.09.2009, Az. B10 – 11/09:

1. Der Beteiligten wird aufgegeben, ab dem auf die Zustellung des Beschlusses folgenden Tag sämtliche Gaslieferungen Dritter (d.h. nicht mit der Beteiligten nach § 36 Abs. 2 GWB verbundener Unternehmen) im Wege der Durchleitung an Letztverbraucher als Lieferungen an Sondervertragskunden einzustufen. Dem entsprechend darf die Beteiligte gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 S. 2 KAV dem Netznutzungsentgelt höchstens ein Entgelt in Höhe des im Konzessionsvertrag mit der Stadt Ahrensburg jeweils festgelegten Konzessionsabgaben-Satzes für Sondervertragskunden hinzurechnen. Keinesfalls darf das Entgelt jedoch den in der KAV vorgesehenen Konzessionsabgaben-Höchstsatz für die Belieferung von Sondervertragskunden (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV derzeit 0,03 Cent/kWh) überschreiten.
2. Der Beteiligten wird aufgegeben, für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zur Zustellung des Beschlusses sämtliche Gaslieferungen Dritter (d.h. nicht mit der Beteiligten nach § 36 Abs. 2 GWB verbundener Unternehmen) im Wege der Durchleitung an Letztverbraucher als Lieferungen an Sondervertragskunden einzustufen. Dem entsprechend darf die Beteiligte gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 S. 2 KAV dem Netznutzungsentgelt höchstens ein Entgelt in Höhe des im Konzessionsvertrag mit der Stadt Ahrensburg festgelegten Konzessionsabgaben-Satzes für Sondervertragskunden hinzurechnen (0,03 Cent/kWh).
3. Der Beteiligten wird aufgegeben, die seit 1. Januar 2007 bis zur Zustellung des Beschlusses nach Maßgabe von Nr. 2 zu viel gezahlten Entgelte (d.h. die sich aufgrund der Inrechnungstellung von 0,61 Cent/kWh bei Kochgaskunden bzw. 0,27 Cent/kWh bei Heizgaskunden statt der Sondervertragskundenkonzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh jeweils ergebenden Unterschiedsbeträge) an die Dritten zurückzuerstatten. Die für die Jahre 2007 und 2008 in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Beträge sind bis spätestens zum 31. Dezember 2009 an die dort genannten Unternehmen zurückzuzahlen. Bereits geleistete Rückzahlungen können hiervon in Abzug gebracht werden.
4. Nummer 1 gilt mit Wirkung bis zum 1. Oktober 2013.
5. Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung beträgt € […].

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