Rechtsprechung

EuGH: u.a. zur Frage wann bei Änderung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages erneut ein Verfahren zur Vergabe des Vertrages durchgeführt werden muss.

EuGH: u.a. zur Frage wann bei Änderung eines Dienstleistungskonzessionsvertrages erneut ein Verfahren zur Vergabe des Vertrages durchgeführt werden muss. 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

EuGH Urteil vom 13.04.2010, Az. C-91/08 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Große Kammer) 13. April 2010(*) „Dienstleistungskonzessionen – Vergabeverfahren – Transparenzgebot – Späterer Austausch eines Nachunternehmers“ In der Rechtssache C-91/08 betreffend ein…

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OLG Bremen: swb AG darf weiterhin den Firmenbestandteil swb verwenden

OLG Bremen: swb AG darf weiterhin den Firmenbestandteil swb verwenden 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil v. 09.04.2010, Az. 2 U7/10 Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit g… GmbH, vertr. d.d. GF …, Verfügungsklägerin und…

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EuGH: Zulässigkeit einer vergaberechtsfreien In-House Vergabe an eine kommunal getragene Aktiengesellschaft

EuGH: Zulässigkeit einer vergaberechtsfreien In-House Vergabe an eine kommunal getragene Aktiengesellschaft 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil vom 10.11.2009, Az. C-573/07 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 10. September 2009 „Öffentliche Aufträge – Verfahren zur Vergabe – Auftrag über die Dienstleistung der Sammlung, Beförderung und Beseitigung…

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Thüringer Oberlandesgericht: Zu den Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession

Thüringer Oberlandesgericht: Zu den Voraussetzungen einer Dienstleistungskonzession 150 150 Reinhard Kehr-Ritz (kbk Rechtsanwälte)

Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.12.2009, Az. 9 Verg 2/08 Leitsatz 1. Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt nicht dem Vergaberechtsregime der europäischen Richtlinien und der §§ 97 ff. GWB.(Rn.23) Nachprüfungsanträge an…

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BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers – Urteilsbegründung

BGH: Übereignungsanspruch an Strom- und Gasleitungen bei Wechsel des Energieversorgers – Urteilsbegründung 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

Leitsatz: Der in der Endschaftsbestimmung eines Konzessionsvertrages vorgesehene Anspruch der Gemeinde, das örtliche Versorgungsnetz bei Beendigung des Vertragsverhältnisses vom weichenden Energieversorgungsunternehmen zu erwerben, wird nicht dadurch berührt, dass das Gesetz…

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EuGH: Vertragsverletzungsverfahren kann von der Kommission auch dann eingeleitet werden, wenn die Fristen für nationale Rechtsbehelfe abgelaufen sind.

EuGH: Vertragsverletzungsverfahren kann von der Kommission auch dann eingeleitet werden, wenn die Fristen für nationale Rechtsbehelfe abgelaufen sind. 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil v. 21.01.2010, Az. C-17/09 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 21. Januar 2010(*) „Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall – Vergabe ohne offene Verfahren zur…

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BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2009 – 1 BvR 2738/08 –

Die Beschwerdeführerin beantragte im Oktober 2005 die Genehmigung von Netznutzungsentgelten nach § 23a EnWG. Diesem Antrag entsprach die Bundesnetzagentur im Juni 2006 nur teilweise und kürzte die beantragten Netzentgelte um knapp 18 %. Zugleich gab sie der Beschwerdeführerin auf, die in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 30. Juni 2006 erzielten Mehrerlöse für den Netzzugang zu berechnen und kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode (ab 1. Januar 2007) zu berücksichtigen (sog. Mehrerlösabschöpfung oder Mehrerlössaldierung). Dabei ging die Bundesnetzagentur von Mehrerlösen im Umfang von 67 Millionen € aus. Nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtsweges erhob die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs und rügte eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 GG.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, weil die Beschwerdeführerin durch die angegriffene Entscheidung nicht in etwaigen Grundrechten verletzt wird. Die Entscheidung trägt dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung und hält auch inhaltlich den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG stand. Darüber hinaus verstößt sie nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

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EuGH: Zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe einer Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft

EuGH: Zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe einer Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil v. 15.10.2009, Az. C-196/08 – Ascoset

Die Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG stehen einer freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die vorherige Durchführung bestimmter Arbeiten mit sich bringt, an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, die eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wird und bei der der private Gesellschafter
mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wird, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen, die die durchzuführende Dienstleistung betreffen, sowie die Merkmale des Angebots für die zu
erbringenden Leistungen überprüft worden sind, sofern das fragliche
Ausschreibungsverfahren den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, die nach dem EG-Vertrag für Konzessionen gelten.

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Bundeskartellamt: Verbot der Erhebung der höheren Konzessionsabgabe für Tarifkunden bei der Belieferung mit Gas

Bundeskartellamt: Verbot der Erhebung der höheren Konzessionsabgabe für Tarifkunden bei der Belieferung mit Gas 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

Beschluss der 10. Beschlussabteilung des BKartA vom 16.09.2009, Az. B10 – 11/09:

1. Der Beteiligten wird aufgegeben, ab dem auf die Zustellung des Beschlusses folgenden Tag sämtliche Gaslieferungen Dritter (d.h. nicht mit der Beteiligten nach § 36 Abs. 2 GWB verbundener Unternehmen) im Wege der Durchleitung an Letztverbraucher als Lieferungen an Sondervertragskunden einzustufen. Dem entsprechend darf die Beteiligte gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 S. 2 KAV dem Netznutzungsentgelt höchstens ein Entgelt in Höhe des im Konzessionsvertrag mit der Stadt Ahrensburg jeweils festgelegten Konzessionsabgaben-Satzes für Sondervertragskunden hinzurechnen. Keinesfalls darf das Entgelt jedoch den in der KAV vorgesehenen Konzessionsabgaben-Höchstsatz für die Belieferung von Sondervertragskunden (gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 KAV derzeit 0,03 Cent/kWh) überschreiten.
2. Der Beteiligten wird aufgegeben, für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zur Zustellung des Beschlusses sämtliche Gaslieferungen Dritter (d.h. nicht mit der Beteiligten nach § 36 Abs. 2 GWB verbundener Unternehmen) im Wege der Durchleitung an Letztverbraucher als Lieferungen an Sondervertragskunden einzustufen. Dem entsprechend darf die Beteiligte gegenüber Dritten im Rahmen des § 2 Abs. 6 S. 2 KAV dem Netznutzungsentgelt höchstens ein Entgelt in Höhe des im Konzessionsvertrag mit der Stadt Ahrensburg festgelegten Konzessionsabgaben-Satzes für Sondervertragskunden hinzurechnen (0,03 Cent/kWh).
3. Der Beteiligten wird aufgegeben, die seit 1. Januar 2007 bis zur Zustellung des Beschlusses nach Maßgabe von Nr. 2 zu viel gezahlten Entgelte (d.h. die sich aufgrund der Inrechnungstellung von 0,61 Cent/kWh bei Kochgaskunden bzw. 0,27 Cent/kWh bei Heizgaskunden statt der Sondervertragskundenkonzessionsabgabe von 0,03 Cent/kWh jeweils ergebenden Unterschiedsbeträge) an die Dritten zurückzuerstatten. Die für die Jahre 2007 und 2008 in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführten Beträge sind bis spätestens zum 31. Dezember 2009 an die dort genannten Unternehmen zurückzuzahlen. Bereits geleistete Rückzahlungen können hiervon in Abzug gebracht werden.
4. Nummer 1 gilt mit Wirkung bis zum 1. Oktober 2013.
5. Die Gebühr für das Verfahren einschließlich der Entscheidung beträgt € […].

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EuGH: Dienstleistungskonzessionen bei aufgrund öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung der Dienstleistung eingeschränktem Betriebsrisiko des Konzessionärs

EuGH: Dienstleistungskonzessionen bei aufgrund öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung der Dienstleistung eingeschränktem Betriebsrisiko des Konzessionärs 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil v. 10.09.2009, Az. C-206/08 – WAZV Gotha

Bei einem Vertrag über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, um den betreffenden Vertrag als „Dienstleistungskonzession“ im Sinne des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste einzuordnen, wenn das vom öffentlichen Auftraggeber eingegangene Betriebsrisiko aufgrund der öffentlich-rechtlichen Ausgestaltung der Dienstleistung von vornherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt.

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