Am 03.03.2015 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) eine Vereinbarung über neue Muster zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen für bayerische Kommunen und Energienetzbetreiber unterzeichnet.
Zuvor hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie den Musterkonzessionsvertrag Strom am 16.02.2015 amtlich genehmigt und diese Genehmigung im Allgemeinen Ministerialblatt am 27.02.2015 veröffentlicht (AllMBl Nr. 2/2015, S. 67 ff.). Drei regionale Versorgungsunternehmen (Bayernwerk AG, N-ERGIE AG und Lechwerke AG) sind aufgrund von Staatsverträgen verpflichtet, bei Abschluss von Konzessionsverträgen mit Gemeinden ein vom Bayerische Staatsministerium des Innern für Bau– und Verkehr genehmigtes Vertragsmuster zugrunde zu legen.