Neuer Musterkonzessionsvertrag Bayern

Neuer Musterkonzessionsvertrag Bayern

Neuer Musterkonzessionsvertrag Bayern 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Am 03.03.2015 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) eine Vereinbarung über neue Muster zu Strom- und Gaskonzessionsverträgen für bayerische Kommunen und Energienetzbetreiber unterzeichnet.

Zuvor hatte das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium des Innern für Bau und Ver­kehr im Einvernehmen mit dem Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Medien, Ener­gie und Tech­no­lo­gie den Mus­ter­kon­zes­si­ons­ver­trag Strom am 16.02.2015 amt­lich geneh­migt und diese Geneh­mi­gung im All­ge­mei­nen Minis­te­ri­al­blatt am 27.02.2015 ver­öf­fent­licht (All­MBl Nr. 2/2015, S. 67 ff.). Drei regionale Versorgungsunternehmen (Bayernwerk AG, N-ERGIE AG und Lechwerke AG) sind aufgrund von Staatsverträgen verpflichtet, bei Abschluss von Konzessionsverträgen mit Gemeinden ein vom Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rium des Innern für Bau– und Ver­kehr genehmigtes Vertragsmuster zugrunde zu legen.