Der BGH hat am 14.04.2015 das Urteil des OLG Celle vom 09.01.2014 zur Herausgabepflicht kalkulatorischer Netzdaten bestätigt:
Das Landgericht Hannover hatte bereits im Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG auch die kalkulatorischen Restwerte umfasst. Die Herausgabe dieser Daten wird von vielen Altkonzessionären verweigert.
Am 09.01.2014 hatte das OLG Celle die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zurück gewiesen (OLG Celle, Urteil vom 09.01.2014, Az. 13 U 52/13).
Der BGH hat nun mit seiner Entscheidung vom 14.04.2014, Az. EnZR 11/14 die Revision gegen das Urteil des OLG Celle zurück gewiesen. Damit hat der BGH bestätigt, dass der Auskunftsanspruch einer Gemeinde gegen den Altkonzessionär gemäß § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG in Vorbereitung eines neuen Konzessionierungsverfahrens auch die kalkulatorischen Restwerte umfasst.
Weitere Details zum Urteil des BGH sind noch nicht bekannt. Die Veröffentlichung der Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.