Kommunale Wärmeplanung – Was kommt da auf Gemeinden zu?

Kommunale Wärmeplanung – Was kommt da auf Gemeinden zu?

Kommunale Wärmeplanung – Was kommt da auf Gemeinden zu? 150 150 Charlotte Richter

Ohne eine Wärmewende sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Dringlichkeit erhöht, von russischen Erdgasimporten unabhängig zu werden und die Wärmeversorgung in Deutschland, die vielerorts auf fossilen Brennstoffen beruht, umzustrukturieren. Eine solche Wärmewende lässt sich allerdings nicht einfach von Berlin aus beschließen, da Wärme sich nicht so leicht transportieren lässt wie z.B. Strom. Eine sinnvolle Wärmeversorgung sollte sich vielmehr an den Gegebenheiten vor Ort orientieren. Das hat auch der Gesetzgeber gesehen.

Doch wie soll das praktisch ablaufen?

Das Instrument der „Kommunalen Wärmeplanung“ ist in Baden-Württemberg mit § 7c KSG-BW schon in Kraft getreten. In Niedersachsen ist eine entsprechende Verpflichtung ab dem 01.01.2024 vorgesehen. Weitere Bundesländer befinden sich in der Vorbereitungsphase. Ende Juli 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Diskussionspapier zur Wärmeplanung veröffentlicht und darin die geplanten Eckpunkte für ein Gesetz zum verpflichtenden Erlass von Wärmeplänen vorgestellt: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4

An wen richtet sich das geplante Gesetz?

Der Bund will die Länder verpflichten. Allerdings geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder diese Aufgabe an die Kommunen weiterreichen werden. In Gemeinden ab einer Größe von 10.000 bis 20.000 Einwohner*innen soll verpflichtend eine Wärmeplanung erstellt werden. Diese muss innerhalb von 3 Jahren veröffentlicht werden.

Was muss die kommunale Wärmeplanung enthalten?

Folgende Bestandteile machen eine kommunale Wärmeplanung aus:

  • Bestandsanalyse (Erfassung aktueller Wärmebedarf, Gebäude- und Versorgungsstruktur)
  • Potenzialanalyse (Ermittlung Einsparpotenziale und Potenziale erneuerbarer Energien/Abwärme)
  • Zielszenario für die Jahre 2030 und 2045 mit sog. Zonierung (Wo sind Gebiete, die sich z.B. für dezentrale Wärmeversorgung/Wärmepumpen/Geothermie eignen?)

Für die Wärmeplanung sollen bestehende Daten z.B. aus Wärmekatastern genutzt werden. Auch ist eine Rechtsgrundlage zur Datenerhebung über Gebäude, Nutzung, Isolierung etc. zu schaffen.

Die so zu entwickelnde, kommunale Wärmeplan soll rechtsverbindlich in Form einer kommunalen Satzung erlassen werden. Klar ist bereits heute, dass der Ansatz einer integrierten Wärmeplanung Auswirkungen auf Konzessionsvorhaben im Bereich Gas, aber auch Wasserstoff sowie Fern- und Nahwärme Einfluss haben wird.

Warum das Ganze?

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist, Planungssicherheit für alle Akteur*innen zu schaffen und den Klimaschutz günstig, schnell und effizient voranzubringen.

Was ist der Stand der Gesetzgebung?

Bislang existiert nur ein Diskussionspapier auf Bundesebene. Geplant ist aber, dass das Gesetz bis Ende des dritten Quartals 2023 in Kraft tritt.

Wer unterstützt Gemeinden dabei?

Auf Gesetzgeberebene wird davon ausgegangen, dass die Kommunen auf die Expertise von technischen Berater*innen und ggf. ihrer kommunalen Stadtwerke zurückgreifen werden.

In vielen Bundesländern unterstützen z.B. Klimaschutz- oder Energieagenturen Gemeinden bei der fachlichen und planerischen Umsetzung einer solchen kommunalen Wärmeplanung.

Auf Bundesebene wurde im April 2022 in Halle (Saale) das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KKW) als zentrale Anlaufstelle für Kommunen und Vernetzungsplattform zu Themen der Wärmeplanung und kommunalen Wärmewende eingerichtet.

Der Bund plant, bestehende Fördermittel (z.B. die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln.

 

Weiterführende Links:

Leitfaden der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/094_Leitfaden-Kommunale-Waermeplanung-022021.pdf

Leitfaden der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH:

https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/094_Leitfaden-Kommunale-Waermeplanung-022021.pdf

Informationen des BMWK zum Diskussionsprozess kommunaler Wärmeplanung:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/diskussionspapier-kommunale-waermeplanung.html

Homepage des Kompentenzzentrums Kommunale Wärmewende: https://www.kww-halle.de/

 

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