Mit Urteilen vom 04.08.2016 (Az. 25 O 19/16, 25 O 20/16, 25 O 21/16 und 25 O 22/16) hat das Landgericht (LG) Hannover vier Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen abgelehnt.…
weiterlesenKarlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 22.08.2016 die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Titisee-Neustadt nicht zur Entscheidung angenommen. Die Gemeinde hatte sich bereits 2014 im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das…
weiterlesenMit Beschluss vom 17.03.2016 (Az. 13 U 141/15 (Kart)) hat das OLG Celle die Rechtmäßigkeit eines durchgeführten Konzessionierungsverfahrens bestätigt und damit wichtige Hinweise für die Gestaltung künftiger Verfahren gegeben. Zum…
weiterlesenDie Niedersächsische Landeskartellbehörde hat eigene Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG veröffentlicht. Ziel der Hinweise ist es, zur Rechtssicherheit bei der Durchführung von Konzessionsverfahren beizutragen. Nachfolgend haben wir einige wesentliche Punkte herausgegriffen und zusammengefasst:
weiterlesenDas OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.11.2013 (Az. 201 Kart 1/13) festgestellt, dass die Ziele des § 1 EnWG bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe deutlich vorrangig zu berücksichtigen sind. Das bedeute, dass das Niveau der erreichbaren Netzentgelte und die Effizienz eines Netzbetreibers sowie die Umweltverträglichkeit oder die Sicherung des störungsfreien Netzbetriebes relevant seien. Erst in zweiter Linie und nur deutlich untergeordnet dürften fiskalische Interessen einer Kommune eine Rolle spielen, wie etwa die Höhe der Konzessionsabgabe oder die Höhe des sog. Kommunalrabatts. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig, sondern liegt zur Revision beim BGH (Az: KVZ 85/13).
Die Entscheidung im Volltext:
weiterlesenOVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2013 – 10 ME 88/12 und 10 ME 87/12
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 10 ME 87/12 und 10 ME 88/12) über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung durch den Landkreis Leer zu entscheiden. Der Landkreis hatte den beabsichtigten Abschluss von Wegenutzungsverträgen Strom und Gas in zwei ostfriesischen Gemeinden beanstandet, da durch die beabsichtigte Auswahlentscheidung gegen die Grundsätze des §§ 46 Abs. 3 Satz 5, 1 EnWG verstoßen werde. Das OVG kam zu dem Ergebnis, dass die Kommunalaufsichtsbehörde berechtigt sei, gravierende Verstöße gegen § 46 EnWG zu beanstanden und dass bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen müssten.
weiterlesen