Konsultation der Bundesnetzagentur zu Inhalt und Struktur von Anträgen auf Neufestlegung von Erlösobergrenzen nach § 26 Abs. 2 ARegV
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Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)
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Die Regulierungsbehörden haben gemäß § 4 Abs. 2 ARegV erstmals mit Wirkung zum 01. Januar 2009 Erlösobergrenzen für alle deutschen Energieversorgungsnetzbetreiber bestimmt. Es wurden Erlösobergrenzen für jedes Kalenderjahr der ersten…
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