Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat eigene Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG veröffentlicht. Ziel der Hinweise ist es, zur Rechtssicherheit bei der Durchführung von Konzessionsverfahren beizutragen. Nachfolgend haben wir einige wesentliche Punkte herausgegriffen und zusammengefasst:
weiterlesenDer Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 03.06.2014 (Az. EnVR 10/13) die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.12.2012 (Az. VI-3 Kart 137/12) zurückgewiesen. Vorgeschichte: Im Rahmen einer Netzübernahme…
weiterlesenHeute ist die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie ist es, die Bestimmungen zur Konzessionsvergabe eindeutiger und einfacher zu gestalten als bisher. Die Mitgliedsstaaten der EU haben nunmehr zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
weiterlesenDas OLG Karlsruhe vertritt in Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren die Auffassung, dass die Überlegungen des BGH zur sog. Präklusion nicht auf den bisherigen Netzbetreiber (sog. Altkonzessionär) anwendbar seien, da dieser in besonderem Maße von einer Konzessionsentscheidung zugunsten eines anderen Netzbetreibers betroffen sei. Gegen das Urteil, welches das OLG als Fortführung der Rechtsprechung des BGH versteht, wurde die Revision nicht zugelassen. Auch wenn der BGH bezüglich der Präklusion keine solche Differenzierung zwischen Altkonzessionär und anderen Bietern vorgenommen hat, wird er zu diesem Urteil daher nicht Stellung nehmen, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
weiterlesenHeute hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründungen der Verfahren KZR 66/12 und KZR 65/12 veröffentlicht. Beide Urteile waren bereits am 17.12.2013 verkündet worden, die Urteilsbegründung stand aber noch aus. Die Erwägungen…
weiterlesenBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 66/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Berkenthin GWB § 20 Abs. 1 aF;…
weiterlesenBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…
weiterlesenDas Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass in einem Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG bei einem Gleichstand nach Punkten dem Altkonzessionär der Vorzug zu geben ist. Dies gebiete die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. § 46 EnWG sei im Lichte der Eigentumsgarantie einschränkend auszulegen, denn danach wäre der Altkonzessionär verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Verteilnetze für Strom und Gas an den Neukonzessionär zu übereignen. Bei einem solchen Eingriff in eine grundrechtsrelevante Position sei die Frage, ob die Interessen des bisherigen Eigentümers oder die des Neukonzessionärs Vorrang haben, zugunsten des Eigentümers zu beantworten. Dies sei auch im Rahmen der Vergabeentscheidung selbst zu berücksichtigen.
weiterlesenDas OLG Celle hat sich der Auffassung des LG Hannover bezüglich der Auskunftspflichten des Altkonzessionärs angeschlossen. Nach Auffassung des OLG Celle umfasst die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG auch kalkulatorische Netzdaten, nämlich insbesondere historische Anschaffungs- und Herstellungskosten nebst dem Jahr der Aktivierung, aktuelle kalkulatorischen Restwerte, sowie diejenigen kalkulatorischen Restwerte und Nutzungsdauern, die der letzten Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 ARegV zugrunde lagen.
Zur Entscheidung im Volltext:
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.11.2013 (Az. 201 Kart 1/13) festgestellt, dass die Ziele des § 1 EnWG bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe deutlich vorrangig zu berücksichtigen sind. Das bedeute, dass das Niveau der erreichbaren Netzentgelte und die Effizienz eines Netzbetreibers sowie die Umweltverträglichkeit oder die Sicherung des störungsfreien Netzbetriebes relevant seien. Erst in zweiter Linie und nur deutlich untergeordnet dürften fiskalische Interessen einer Kommune eine Rolle spielen, wie etwa die Höhe der Konzessionsabgabe oder die Höhe des sog. Kommunalrabatts. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig, sondern liegt zur Revision beim BGH (Az: KVZ 85/13).
Die Entscheidung im Volltext:
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