Allgemein

OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs

OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Karlsruhe vertritt in Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren die Auffassung, dass die Überlegungen des BGH zur sog. Präklusion nicht auf den bisherigen Netzbetreiber (sog. Altkonzessionär) anwendbar seien, da dieser in besonderem Maße von einer Konzessionsentscheidung zugunsten eines anderen Netzbetreibers betroffen sei. Gegen das Urteil, welches das OLG als Fortführung der Rechtsprechung des BGH versteht, wurde die Revision nicht zugelassen. Auch wenn der BGH bezüglich der Präklusion keine solche Differenzierung zwischen Altkonzessionär und anderen Bietern vorgenommen hat, wird er zu diesem Urteil daher nicht Stellung nehmen, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

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BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12

BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Heute hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründungen der Verfahren KZR 66/12 und KZR 65/12 veröffentlicht. Beide Urteile waren bereits am 17.12.2013 verkündet worden, die Urteilsbegründung stand aber noch aus. Die Erwägungen…

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BGH KZR 66/12 – “Stromnetz Berkenthin” Entscheidung im Volltext

BGH KZR 66/12 – “Stromnetz Berkenthin” Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 66/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Berkenthin GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext

BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär

LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass in einem Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG bei einem Gleichstand nach Punkten dem Altkonzessionär der Vorzug zu geben ist. Dies gebiete die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. § 46 EnWG sei im Lichte der Eigentumsgarantie einschränkend auszulegen, denn danach wäre der Altkonzessionär verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Verteilnetze für Strom und Gas an den Neukonzessionär zu übereignen. Bei einem solchen Eingriff in eine grundrechtsrelevante Position sei die Frage, ob die Interessen des bisherigen Eigentümers oder die des Neukonzessionärs Vorrang haben, zugunsten des Eigentümers zu beantworten. Dies sei auch im Rahmen der Vergabeentscheidung selbst zu berücksichtigen.

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OLG Celle zu Auskunftspflichten des Altkonzessionärs

OLG Celle zu Auskunftspflichten des Altkonzessionärs 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Celle hat sich der Auffassung des LG Hannover bezüglich der Auskunftspflichten des Altkonzessionärs angeschlossen. Nach Auffassung des OLG Celle umfasst die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG auch kalkulatorische Netzdaten, nämlich insbesondere historische Anschaffungs- und Herstellungskosten nebst dem Jahr der Aktivierung, aktuelle kalkulatorischen Restwerte, sowie diejenigen kalkulatorischen Restwerte und Nutzungsdauern, die der letzten Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 ARegV zugrunde lagen.
Zur Entscheidung im Volltext:

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OLG Stuttgart: Gewichtung von Kriterien bei der Konzessionsvergabe

OLG Stuttgart: Gewichtung von Kriterien bei der Konzessionsvergabe 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.11.2013 (Az. 201 Kart 1/13) festgestellt, dass die Ziele des § 1 EnWG bei der Entscheidung über die Konzessionsvergabe deutlich vorrangig zu berücksichtigen sind. Das bedeute, dass das Niveau der erreichbaren Netzentgelte und die Effizienz eines Netzbetreibers sowie die Umweltverträglichkeit oder die Sicherung des störungsfreien Netzbetriebes relevant seien. Erst in zweiter Linie und nur deutlich untergeordnet dürften fiskalische Interessen einer Kommune eine Rolle spielen, wie etwa die Höhe der Konzessionsabgabe oder die Höhe des sog. Kommunalrabatts. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig, sondern liegt zur Revision beim BGH (Az: KVZ 85/13).

Die Entscheidung im Volltext:

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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hatte über zwei auf Übereignung von Stromnetzen gerichtete Klagen im Anschluss an eine Konzessionsvergabe zu entscheiden. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH hat dieser die geltend gemachten Übereignungsansprüche abgelehnt. Wie das Berufungsgericht ist der BGH der Aufassung, die Konzessionierungsverfahren verstießen gegen die Vorschriften der damals gültigen Fassung des § 46 EnWG und des § 20 Abs. 11 GWB. Die als Ergebnis des Konzessionsverfahrens geschlossenen Konzessionverträge seien daher nichtig.

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OVG Lüneburg bestätigt Stopp von Konzessionsvergaben im Landkreis Leer

OVG Lüneburg bestätigt Stopp von Konzessionsvergaben im Landkreis Leer 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2013 – 10 ME 88/12 und 10 ME 87/12

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 10 ME 87/12 und 10 ME 88/12) über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung durch den Landkreis Leer zu entscheiden. Der Landkreis hatte den beabsichtigten Abschluss von Wegenutzungsverträgen Strom und Gas in zwei ostfriesischen Gemeinden beanstandet, da durch die beabsichtigte Auswahlentscheidung gegen die Grundsätze des §§ 46 Abs. 3 Satz 5, 1 EnWG verstoßen werde. Das OVG kam zu dem Ergebnis, dass die Kommunalaufsichtsbehörde berechtigt sei, gravierende Verstöße gegen § 46 EnWG zu beanstanden und dass bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen müssten.

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Finanzgericht Düsseldorf: Strom für die öffentliche Straßenbeleuchtung nicht stromsteuerbegünstigt

Finanzgericht Düsseldorf: Strom für die öffentliche Straßenbeleuchtung nicht stromsteuerbegünstigt 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Strom, den Gemeinden und kommunale Versorgungsunternehmen für die öffentliche Straßenbeleuchtung beziehen, nicht von der Stromsteuer befreit ist.

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