Handlungsoptionen beim Auslaufen von Konzessionsverträgen

Handlungsoptionen beim Auslaufen von Konzessionsverträgen

Handlungsoptionen beim Auslaufen von Konzessionsverträgen 150 150 Reinhard Kehr-Ritz (kbk Rechtsanwälte)

Die Konzessionsverträge Strom und Gas laufen maximal 20 Jahre und müssen danach neu vergeben werden. Hierfür bieten sich seit der Reform des Energiewwirtschaftsgesetzes zahlreiche Handlungsoptionen, die den Kommunen neue Möglichkeiten eröffnen.

Die Broschüre „Handlungsoptionen beim Auslaufen von Konzessionsverträgen – Ein Leitfaden für Kommunen“ (PDF Datei, ca. 1,5 MB) enthält eine kompakte Übersicht der wichtigsten Aspekte.

Eine gedruckte Fassung der Broschüre können Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei KEHR-RITZ & KOLLEGEN anfordern:

KEHR-RITZ & KOLLEGEN
Sextrostraße 1
30169 Hannover
Tel.: 0511 – 67 66 93 – 0
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