BNetzA: Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht

BNetzA: Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht

BNetzA: Leitfaden zum „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht 150 150 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Nach zweimaliger Verschiebung hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 08.10.2020 ihren Leitfaden „Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ veröffentlicht. Dabei geht es um die gesetzlichen Regelungen zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten gemäß §§ 62a und 62b EEG 2017.

Anhand von insgesamt 27 Beispielen konkretisiert der Leitfaden alle wichtige Themen im Zusammenhang mit den Vorschriften. Darunter:

  • die Einordnung von Stromverbrauch als Eigen- oder Drittverbrauch,
  • die Zurechnung von Drittverbräuchen,
  • die Abgrenzung von Strommengen durch Messen oder Schätzen.

Der Leitfaden dient nach Aussage der BNetzA “als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern”. Er stellt keine verbindliche Festlegung dar und hat auch nicht den Charakter einer Verwaltungsvorschrift.

Der Leitfaden ist hier abrufbar.

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