BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…
weiterlesenDer BGH hatte über zwei auf Übereignung von Stromnetzen gerichtete Klagen im Anschluss an eine Konzessionsvergabe zu entscheiden. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH hat dieser die geltend gemachten Übereignungsansprüche abgelehnt. Wie das Berufungsgericht ist der BGH der Aufassung, die Konzessionierungsverfahren verstießen gegen die Vorschriften der damals gültigen Fassung des § 46 EnWG und des § 20 Abs. 11 GWB. Die als Ergebnis des Konzessionsverfahrens geschlossenen Konzessionverträge seien daher nichtig.
weiterlesenDurch Urteil vom 26.09.2013 (Az. U 3589/12 Kart) hat der Kartellsenat des OLG München die Entscheidung des Landgerichts München I vom 01.08.2012 (Az. 37 O 22218/11) bestätigt. Danach führt die Vereinbarung von unzulässigen Nebenleistungen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV zur Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrags.
In konsequenter Anwendung dieser Rechtsauffassung wären eine Vielzahl von Konzessionsverträgen in Deutschland nichtig. Dies beträfe z.B. auch die Konzessionsverträge, die auf dem Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg basieren.
Nach Auffassung des OLG München ist die Vereinbarung von unentgeltlichen Unterstützungsleistungen oder die unentgeltliche Herausgabe von Daten im Rahmen der Erstellung regionaler oder kommunaler Energiekonzepte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages stets unzulässig. Auch bei reinen Beratungsleistungen handele es sich um Leistungen vermögensrechtlicher Art, da hiermit jedenfalls personeller Aufwand verbunden sei. Gleichwohl gibt es nach dem Verständnis des OLG München aber zulässige “rein ideelle Leistungen”. Die Abgrenzung bleibt allerdings unklar.
Unzulässig sei auch eine Verpflichtung des Konzessionsnehmers, die Eigenerzeugung von Strom durch die Gemeinde, wo sie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, zu unterstützen.
Verboten ist nach Auffassung des OLG weiter die Verpflichtung des Konzessionsnehmers, der Konzessionsgeberin auf ihren Wunsch Dienstleistungs-Angebote seines Konzerns zu vermitteln. Die Vermittlung solcher Angebote, die den Einsatz von Personal erfordere, stelle ebenfalls eine unzulässige Sachleistung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV dar, da auch hierfür keine Gegenleistung vereinbart worden sei.
Die vorgenannten Verstöße führen nach Auffassung des OLG München gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des gesamten Konzessionsvertrages. Dies erfordere der Schutz der Mitbewerber bei Verstößen gegen § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV. Das von der Klägerin vorgebrachte Argument, bei der KAV handele es sich nur um Preisrecht, dessen Nichtbeachtung wie bei der HOAI nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führte, ließ das OLG München nicht gelten: Anders als bei der HOAI richte sich die Vorschrift an beide Vertragspartner, so dass die Rechtsprechung des BGH zur Nichtbeachtung der HOAI nicht analog angewandt werden könne. Die im Konzessionsvertrag vereinbarte, salvatorische Klausel hilft nach Auffassung des OLG München nicht weiter.
Da der Konzessionsvertrag und die Abtretungsvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft (§ 139 BGB) zu sehen seien, erfasse die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags auch die Abtretungsvereinbarung. Die Klägerin habe damit kein Recht zur Übereignung der Versorgungsanlagen, und auch die sonstigen Ansprüche (z.B. Auskunftserteilung) seien nicht begründet.
Dass der Einwand der Nichtigkeit erst mehr als zwei Jahre nach Bekanntmachung der Auswahlentscheidung von dem abgebenden Netzbetreiber geltend gemacht wurde, störte das OLG München nicht: Nach einhelliger Auffassung fänden die § 97 ff. GWB auf die Vergabe von Verträgen nach § 46 EnWG keine Anwendung, da die Vergabe der Konzession kein Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB sei. Anders als das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.01.2013, Az. VII-Verg 26/12) und das Landgericht Köln (Urteil vom 07.11.2012, Az. 09 O 59/12) kommt das OLG München daher zu dem Ergebnis, es bestehe auch keine Regelungslücke, die eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ermöglichen könne. Die Beklagte habe ihr Recht, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen, auch nicht gemäß § 242 BGB verwirkt.
OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2013 – 10 ME 88/12 und 10 ME 87/12
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 10 ME 87/12 und 10 ME 88/12) über die Rechtmäßigkeit einer kommunalaufsichtlichen Beanstandung durch den Landkreis Leer zu entscheiden. Der Landkreis hatte den beabsichtigten Abschluss von Wegenutzungsverträgen Strom und Gas in zwei ostfriesischen Gemeinden beanstandet, da durch die beabsichtigte Auswahlentscheidung gegen die Grundsätze des §§ 46 Abs. 3 Satz 5, 1 EnWG verstoßen werde. Das OVG kam zu dem Ergebnis, dass die Kommunalaufsichtsbehörde berechtigt sei, gravierende Verstöße gegen § 46 EnWG zu beanstanden und dass bei der Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen die Ziele des § 1 EnWG zu mindestens 50% einfließen müssten.
weiterlesenAm 30.06.2011 hat der Bundestag im Rahmen des Maßnahmenpacketes zur Energiewende auch eine Novellierung des EnWG beschlossen. Diese hat der Bunderat am 08.07.2011 passieren lassent. Die novellierte Fassung des EnWG…
weiterlesenDie Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben am 06.06.2011 einen “Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften” in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes “EnWG”.…
weiterlesenLG Dortmund, Urteil v. 04.02.2010, Az. 13 O 5/10 Kart Orientierungssatz Die Vorwegnahme der Hauptsache ist bei Auskunftsansprüchen unzulässig, es sei denn, die Realisierung der Hauptpflicht ist zur Vermeidung einer…
weiterlesenEuGH, Urteil v. 06.05.2010, Az. C-149/08 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 6. Mai 2010 „Richtlinie 92/50/EWG – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungskonzessionen – Gemischter Vertrag – Vertrag, der die Veräußerung eines…
weiterlesenDer BGH hat in seinem Urteil vom 29.09.2009 klar entschieden, dass ein in den Endschaftsbestimmungen des auslaufenden Konzessionsvertrages geregelter Anspruch auf den Kauf des Energienetzes auch nach der Novellierung des…
weiterlesenIm ganzen Bundesgebiet laufen in den nächsten Jahren in zahlreichen Städten und Gemeinden die Strom- und Gaskonzessionsverträge aus. Dies stellt die Kommunen vor die Herausforderrung zu entscheiden, wie die zukünftige Energieversorgung organisiert werden soll. Der Handlungsrahmen reicht von der erneuten Vergabe von Konzessionsverträgen bis zur Gründung einer Netzgesellschaft oder eigener Stadtwerke (Rekommunalisierung). Das Seminar der Innovative Stadt GmbH des Niedersächsischen Städtetages greift diese Themen auf und informiert umfassend und kompakt über die bestehenden Handlungsoptionen der Kommunen.
Die Rechtsanwälte Reinhard Kehr-Ritz und Dr. Sven Höhne der Rechtsanwaltskanzlei KEHR-RITZ & KOLLEGEN referieren auf der Veranstaltung zu den Themen Rekommunalisierung, Netzübernahme, Konzessionsverträge und Konzessionsvergabe.