Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften in den Bundestag eingebracht.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften in den Bundestag eingebracht.

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften in den Bundestag eingebracht. 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben am 06.06.2011 einen „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher
Vorschriften“ in den Bundestag eingebracht.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes „EnWG“. Auch § 46 EnWG soll nach dem Entwurf novelliert werden. Folgende wesentliche Änderungen sind vorgesehen:

  1. Der neue Netzbetreiber hat nun einen expliziten Anspruch auf den Kauf des Netzes vom vorherigen Netzbetreiber.
  2. Der bisherige Netzbetreiber ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens 2 Jahre vor Vertragsende Informationen zur „technischen und wirtschaftlichen Situation des Netzes“ zur Verfügung zu stellen. Welche Informationen zu übermitteln sind, kann die Bundesnetzagentur im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt festlegen.
  3. Bei der Auswahl eines neuen Vertragspartners ist die Gemeinde den Zielen des § 1 verpflichtet.

Der Gesetzentwurf enthält keine Konkretisierung, was unter einer „wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu verstehen ist“. Eine Festlegung auf den Ertragswert oder den kalkulatorischen Restwert erfolgte somit nicht.

Der Gesetzentwurf vom 06.06.2011 ist über das DIP des Bundestages verfügbar. Auf diesem Blog wird regelmäßig über den weiteren Gesetzgebungsprozess berichtet.