Energieversorgungsunternehmen

LG Nürnberg-Fürth: Verwendung der Bezeichnung “Stadtwerke” im Namen eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens

LG Nürnberg-Fürth: Verwendung der Bezeichnung “Stadtwerke” im Namen eines rein privatwirtschaftlichen Unternehmens 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 22.07.2009, Az. 3 O 10286/08

Fast zeitgleich mit dem LG Kiel hat auch das LG Nürnberg-Fürth die Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” dann untersagt, wenn dieser von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne kommunale Beteiligung verwendet wird.

Das LG Nürnberg Fürth hat mit dem Urteil vom 22.07.2009 seine einstweilige Verfügung vom 09.12.2008 bestätigt.

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LG Kiel: Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen

LG Kiel: Nutzung des Namensbestandteils “Stadtwerke” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

LG Kiel, Urteil v. 27.07.2009 – 15 O 47/09

Das LG Kiel hat es untersagt, den Namensbestandteil “Stadtwerke” zu nutzen, wenn dieser von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne kommunale Beteiligung verwendet wird. Es handelt sich dann um eine irreführende Firmenbezeichnung gemäß §§ 3 und 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Die Verwendung dieses Firmenbestandteils ist nach der Urteilsbegründung des LG Kiel irreführend, weil sie eine unwahre Angabe enthält, die in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise zu einer Täuschung der Verbraucher führt.

Das LG Kiel hat mit dem Urteil vom 27.07.2009 seine einstweilige Verfügung vom 28.04.2009 bestätigt.

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Hanseatisches OLG: Nutzung des Namensbestandteils “swb” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen

Hanseatisches OLG: Nutzung des Namensbestandteils “swb” von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Hanseatisches OLG, Beschluss v. 22.10.2009 – 2 W 92/09

Das hanseatische OLG untersagt mit dem Beschluss vom 22.10.2009 die Nutzung der Abkürzung “swb” (für ehemalige Stadtwerke Bremen) als Namensbestandteil des ehemals kommunalen und nun privaten Energieversorgungsunternehmens.
Die Nutzung sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil dadurch bei den betroffenen Verbraucherkreisen der Eindruck erweckt werden könne, es handele sich um ein kommunales Unternehmen.

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