Energieversorgungsunternehmen

BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12

BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Heute hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründungen der Verfahren KZR 66/12 und KZR 65/12 veröffentlicht. Beide Urteile waren bereits am 17.12.2013 verkündet worden, die Urteilsbegründung stand aber noch aus. Die Erwägungen…

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BGH KZR 66/12 – “Stromnetz Berkenthin” Entscheidung im Volltext

BGH KZR 66/12 – “Stromnetz Berkenthin” Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 66/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Berkenthin GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext

BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu Konzessionsvergaben 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hatte über zwei auf Übereignung von Stromnetzen gerichtete Klagen im Anschluss an eine Konzessionsvergabe zu entscheiden. Ausweislich der Pressemitteilung des BGH hat dieser die geltend gemachten Übereignungsansprüche abgelehnt. Wie das Berufungsgericht ist der BGH der Aufassung, die Konzessionierungsverfahren verstießen gegen die Vorschriften der damals gültigen Fassung des § 46 EnWG und des § 20 Abs. 11 GWB. Die als Ergebnis des Konzessionsverfahrens geschlossenen Konzessionverträge seien daher nichtig.

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OLG München bestätigt Nichtigkeit von Konzessionsverträgen

OLG München bestätigt Nichtigkeit von Konzessionsverträgen 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Durch Urteil vom 26.09.2013 (Az. U 3589/12 Kart) hat der Kartellsenat des OLG München die Entscheidung des Landgerichts München I vom 01.08.2012 (Az. 37 O 22218/11) bestätigt. Danach führt die Vereinbarung von unzulässigen Nebenleistungen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV zur Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrags.
In konsequenter Anwendung dieser Rechtsauffassung wären eine Vielzahl von Konzessionsverträgen in Deutschland nichtig. Dies beträfe z.B. auch die Konzessionsverträge, die auf dem Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg basieren.

Nach Auffassung des OLG München ist die Vereinbarung von unentgeltlichen Unterstützungsleistungen oder die unentgeltliche Herausgabe von Daten im Rahmen der Erstellung regionaler oder kommunaler Energiekonzepte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages stets unzulässig. Auch bei reinen Beratungsleistungen handele es sich um Leistungen vermögensrechtlicher Art, da hiermit jedenfalls personeller Aufwand verbunden sei. Gleichwohl gibt es nach dem Verständnis des OLG München aber zulässige “rein ideelle Leistungen”. Die Abgrenzung bleibt allerdings unklar.
Unzulässig sei auch eine Verpflichtung des Konzessionsnehmers, die Eigenerzeugung von Strom durch die Gemeinde, wo sie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, zu unterstützen.
Verboten ist nach Auffassung des OLG weiter die Verpflichtung des Konzessionsnehmers, der Konzessionsgeberin auf ihren Wunsch Dienstleistungs-Angebote seines Konzerns zu vermitteln. Die Vermittlung solcher Angebote, die den Einsatz von Personal erfordere, stelle ebenfalls eine unzulässige Sachleistung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV dar, da auch hierfür keine Gegenleistung vereinbart worden sei.
Die vorgenannten Verstöße führen nach Auffassung des OLG München gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des gesamten Konzessionsvertrages. Dies erfordere der Schutz der Mitbewerber bei Verstößen gegen § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV. Das von der Klägerin vorgebrachte Argument, bei der KAV handele es sich nur um Preisrecht, dessen Nichtbeachtung wie bei der HOAI nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führte, ließ das OLG München nicht gelten: Anders als bei der HOAI richte sich die Vorschrift an beide Vertragspartner, so dass die Rechtsprechung des BGH zur Nichtbeachtung der HOAI nicht analog angewandt werden könne. Die im Konzessionsvertrag vereinbarte, salvatorische Klausel hilft nach Auffassung des OLG München nicht weiter.
Da der Konzessionsvertrag und die Abtretungsvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft (§ 139 BGB) zu sehen seien, erfasse die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags auch die Abtretungsvereinbarung. Die Klägerin habe damit kein Recht zur Übereignung der Versorgungsanlagen, und auch die sonstigen Ansprüche (z.B. Auskunftserteilung) seien nicht begründet.
Dass der Einwand der Nichtigkeit erst mehr als zwei Jahre nach Bekanntmachung der Auswahlentscheidung von dem abgebenden Netzbetreiber geltend gemacht wurde, störte das OLG München nicht: Nach einhelliger Auffassung fänden die § 97 ff. GWB auf die Vergabe von Verträgen nach § 46 EnWG keine Anwendung, da die Vergabe der Konzession kein Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB sei. Anders als das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.01.2013, Az. VII-Verg 26/12) und das Landgericht Köln (Urteil vom 07.11.2012, Az. 09 O 59/12) kommt das OLG München daher zu dem Ergebnis, es bestehe auch keine Regelungslücke, die eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ermöglichen könne. Die Beklagte habe ihr Recht, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen, auch nicht gemäß § 242 BGB verwirkt.

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Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur EnWG-Novelle 2011 vom 27.10.2010

Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur EnWG-Novelle 2011 vom 27.10.2010 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein Eckpunktepapier zur EnWG-Novelle 2011 veröffentlicht. Die Novelle hat im wesentlichen das Ziel, das EnWG an das sogenannte Dritte Binnenmarktpaket Energie anzupassen. Folgende…

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BGH: Kein Anspruch des Grundstücksinhabers gegen das EVU auf Nutzung eines öffentlichen Verkehrsweges zur Leitungsverlegung anstelle des privaten Grundstücks

BGH: Kein Anspruch des Grundstücksinhabers gegen das EVU auf Nutzung eines öffentlichen Verkehrsweges zur Leitungsverlegung anstelle des privaten Grundstücks 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

BGH Urteil v. 28.04.2010, Az. VIII ZR 223/09 Amtlicher Leitsatz: Nimmt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das innerhalb des Versorgungsgebiets liegende Grundstück eines Anschlussnehmers für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen in Anspruch, ist es…

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BGH: Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück

BGH: Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

BGH Urteil v. 28.04.2010, Az. VIII ZR 223/09 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, die der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem…

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Anmerkung zu BGH EnZR 14/08: Erwerbsanspruch der Kommune am Energienetz aus den Endschaftsbestimmungen

Anmerkung zu BGH EnZR 14/08: Erwerbsanspruch der Kommune am Energienetz aus den Endschaftsbestimmungen 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hat in seinem Urteil vom 29.09.2009 klar entschieden, dass ein in den Endschaftsbestimmungen des auslaufenden Konzessionsvertrages geregelter Anspruch auf den Kauf des Energienetzes auch nach der Novellierung des…

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Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf.

Landgericht Bremen hebt den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen im Streit um die Nutzung des Namensbestandteils „swb“ auf. 150 150 Annette König (kbk Rechtsanwälte)

Nachdem das LG Bremen am 11.09.2009 (Az. 12 O 347/09) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung der Nutzung des Namensbestandteils „SWB“ abgelehnt hatte, legte die Antragsstellerin gegen…

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