BGH: Rechtlich unselbständige Regiebetriebe sind im Rahmen des § 46 EnWG wie Eigenbetriebe zu behandeln

BGH: Rechtlich unselbständige Regiebetriebe sind im Rahmen des § 46 EnWG wie Eigenbetriebe zu behandeln

BGH: Rechtlich unselbständige Regiebetriebe sind im Rahmen des § 46 EnWG wie Eigenbetriebe zu behandeln 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hat mit Beschluss vom 18.10.2016, Az. KZB 46/15 entschieden, dass auch unsebständige Verwaltungsabteilungen wie beispielsweise Regiebetriebe in Konzessionierungsverfahren nach §§ 46 ff. EnWG wie Eigenbetriebe zu behandeln sind.

Damit hat der BGH festgestellt, dass sich auch diese unselbständigen Verwaltungsabteilungen an Konzessionierungsverfahren Strom und Gas i.S.d. §§ 46 ff. EnWG beteiligen können.

Voraussetzung für ein rechtssicheres Verfahren ist in diesem Fall allerdings, dass die Gemeinde eine organisatorische und personelle Trennung der Vergabestelle von der als Bieter auftretenen Verwaltungsabteilung sicher stellt. Andernfall würde von der Gemeinde gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.

Anlass für den Beschluss des BGH hat das Konzessionierungsverfahren Gas des Landes Berlin gegeben. An diesem hatte sich der rechtlich unselbständige “Landesbetrieb Berlin Energie” beteiligt. Gegen die Zuschlagserteilung wurde von einem Mitbewerber geklagt.

Der Beschluss des BGH ist hier als PDF verfügbar.

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