Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat eine überarbeitete Fassung ihrer Hinweise „zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG“ mit Stand 16.06.2015 veröffentlicht.
Die Vorfassung hatte den Stand 20.05.2015. Die neue Fassung berücksichtigt hinsichtlich des Umfangs der vom Bestandsanbieter an die jeweilige Gemeinde zu übermittelnden Netzdaten die aktuelle Fassung des gemeinsamen Leitfadens des BKartA und der BNetzA zur Konzessionsvergabe vom 21.05.2015.
Weitere inhaltliche Änderungen scheint die Nds. LKartB nicht vorgenommen zu haben.
Das Hinweispapier (Direktlink auf das PDF) kann auf der We-Site der Nds. LKartB abgerufen werden.