§ 46 Abs. 2 EnWG

BGH: Pflicht zur Herausgabe kalkulatorischer Netzdaten

BGH: Pflicht zur Herausgabe kalkulatorischer Netzdaten 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hat am 14.04.2015 das Urteil des OLG Celle vom 09.01.2014 zur Herausgabepflicht kalkulatorischer Netzdaten bestätigt: Das Landgericht Hannover hatte bereits im Februar 2013 entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach…

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LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär

LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass in einem Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG bei einem Gleichstand nach Punkten dem Altkonzessionär der Vorzug zu geben ist. Dies gebiete die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. § 46 EnWG sei im Lichte der Eigentumsgarantie einschränkend auszulegen, denn danach wäre der Altkonzessionär verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Verteilnetze für Strom und Gas an den Neukonzessionär zu übereignen. Bei einem solchen Eingriff in eine grundrechtsrelevante Position sei die Frage, ob die Interessen des bisherigen Eigentümers oder die des Neukonzessionärs Vorrang haben, zugunsten des Eigentümers zu beantworten. Dies sei auch im Rahmen der Vergabeentscheidung selbst zu berücksichtigen.

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