OLG Karlsruhe

BGH: Darlegungs- und Beweislast bei Netzübernahmeklage

BGH: Darlegungs- und Beweislast bei Netzübernahmeklage 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 28.01.2020, Az. EnzR 116/18) hatte nach einer längeren Durststrecke nun wieder Gelegenheit, sich zu Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wegenutzungsverträgen für Strom- und Gasversorgungsnetze…

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OLG Karlsruhe zur Verfahrensgestaltung nach §§ 46 ff. EnWG

OLG Karlsruhe zur Verfahrensgestaltung nach §§ 46 ff. EnWG 150 150 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Im August diesen Jahres hatte das OLG Karlsruhe (Urt. v. 28.8.2019, 6 U 109/18 Kart) über eine ganze Reihe von Rügen in einem Konzessionierungsverfahren (Strom) zu entscheiden. Die Rügen wurden…

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Hinweise der Niedersächsischen Landeskartellbehörde zu Konzessionsverfahren veröffentlicht

Hinweise der Niedersächsischen Landeskartellbehörde zu Konzessionsverfahren veröffentlicht 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat eigene Hinweise zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionierungsverfahrens nach § 46 EnWG veröffentlicht. Ziel der Hinweise ist es, zur Rechtssicherheit bei der Durchführung von Konzessionsverfahren beizutragen. Nachfolgend haben wir einige wesentliche Punkte herausgegriffen und zusammengefasst:

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OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs

OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Karlsruhe vertritt in Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren die Auffassung, dass die Überlegungen des BGH zur sog. Präklusion nicht auf den bisherigen Netzbetreiber (sog. Altkonzessionär) anwendbar seien, da dieser in besonderem Maße von einer Konzessionsentscheidung zugunsten eines anderen Netzbetreibers betroffen sei. Gegen das Urteil, welches das OLG als Fortführung der Rechtsprechung des BGH versteht, wurde die Revision nicht zugelassen. Auch wenn der BGH bezüglich der Präklusion keine solche Differenzierung zwischen Altkonzessionär und anderen Bietern vorgenommen hat, wird er zu diesem Urteil daher nicht Stellung nehmen, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

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