Eigentumsübertragung

BGH zur Netzübereignung gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (Strom- und Gasnetz Stuttgart)

BGH zur Netzübereignung gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (Strom- und Gasnetz Stuttgart) 150 150 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Nach zwei BGH-Entscheidungen im Januar 2020 (Stromnetz Steinbach und Gasnetz Leipzig) ist die Entscheidung „Strom- und Gasnetz Stuttgart“ vom 07.04.2020 (EnZR 75/18) bereits das dritte BGH-Urteil zu Konzessionierungsverfahren nach §§…

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Vergabe von Wasserkonzessionen: Neues Hinweispapier veröffentlicht

Vergabe von Wasserkonzessionen: Neues Hinweispapier veröffentlicht 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Die Landeskartellbehörde Niedersachsen (LKartB) hat im April 2019 ein Hinweispapier zur Vergabe von Wasserkonzessionsverträgen veröffentlicht. Die Hinweise sollen als Orientierungshilfe und Arbeitserleichterung für Gemeinden dienen. Die LKartB vertritt im Hinweispapier…

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OLG Naumburg zum Umfang des Übertragungsanspruchs bei gemischt genutzten Leitungen

OLG Naumburg zum Umfang des Übertragungsanspruchs bei gemischt genutzten Leitungen 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Mit Urteil vom 11.09.2014 hat das OLG Naumburg (Az. 2 U 122/13 (EnWG)) entschieden, dass vom Netzübertragungsanspruch des Neukonzessionärs nach § 46 Abs. 2 EnWG (2005) auch gemischt genutzte Gasverteilungsanlagen erfasst sind. Dazu gehören nach den Feststellungen des OLG Naumburg u.a. auch Stichleitungen und ein ehemaliges Werksnetz, das der Altkonzessionär zur Versorgung von Letztverbrauchern genutzt hatte. Dem Übertragungsanspruch, der sich ausdrücklich auch auf sog. Hochdruckanlagen bezieht, geht nach den Feststellungen des Gerichts außerdem ein Anspruch auf Informationserteilung voraus, der mit Abschluss des neuen Konzessionsvertrags fällig wird und die kalkulatorischen Restwerte der Gasverteilungsanlagen umfasst.

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BGH (EnVR 10/13): Zum Umfang des Übertragungsanspruchs aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

BGH (EnVR 10/13): Zum Umfang des Übertragungsanspruchs aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hat die mit Spannung erwarteten Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss vom 03.06.2014 (Aktenzeichen EnVR 10/13) veröffentlicht. Mit dem Beschluss hat der BGH die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des OLG…

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OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs

OLG Karlsruhe: keine Präklusion des Altkonzessionärs 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das OLG Karlsruhe vertritt in Bezug auf die jüngste BGH-Rechtsprechung zu Konzessionierungsverfahren die Auffassung, dass die Überlegungen des BGH zur sog. Präklusion nicht auf den bisherigen Netzbetreiber (sog. Altkonzessionär) anwendbar seien, da dieser in besonderem Maße von einer Konzessionsentscheidung zugunsten eines anderen Netzbetreibers betroffen sei. Gegen das Urteil, welches das OLG als Fortführung der Rechtsprechung des BGH versteht, wurde die Revision nicht zugelassen. Auch wenn der BGH bezüglich der Präklusion keine solche Differenzierung zwischen Altkonzessionär und anderen Bietern vorgenommen hat, wird er zu diesem Urteil daher nicht Stellung nehmen, es sei denn, es wird Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.

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BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12

BGH veröffentlicht Urteilsgründe in den Verfahren KZR 66/12 und 65/12 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Heute hat der Bundesgerichtshof die Urteilsbegründungen der Verfahren KZR 66/12 und KZR 65/12 veröffentlicht. Beide Urteile waren bereits am 17.12.2013 verkündet worden, die Urteilsbegründung stand aber noch aus. Die Erwägungen…

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BGH KZR 66/12 – „Stromnetz Berkenthin“ Entscheidung im Volltext

BGH KZR 66/12 – „Stromnetz Berkenthin“ Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 66/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Berkenthin GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext

BGH KZR 65/12 – “Stromnetz Heiligenhafen” Entscheidung im Volltext 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 65/12 Verkündet am: 17. Dezember 2013 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Stromnetz Heiligenhafen GWB § 20 Abs. 1 aF;…

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LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär

LG Düsseldorf: In Pattsituationen gewinnt der Altkonzessionär 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 26.02.2014 entschieden, dass in einem Konzessionierungsverfahren nach § 46 EnWG bei einem Gleichstand nach Punkten dem Altkonzessionär der Vorzug zu geben ist. Dies gebiete die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG. § 46 EnWG sei im Lichte der Eigentumsgarantie einschränkend auszulegen, denn danach wäre der Altkonzessionär verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Verteilnetze für Strom und Gas an den Neukonzessionär zu übereignen. Bei einem solchen Eingriff in eine grundrechtsrelevante Position sei die Frage, ob die Interessen des bisherigen Eigentümers oder die des Neukonzessionärs Vorrang haben, zugunsten des Eigentümers zu beantworten. Dies sei auch im Rahmen der Vergabeentscheidung selbst zu berücksichtigen.

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OLG München bestätigt Nichtigkeit von Konzessionsverträgen

OLG München bestätigt Nichtigkeit von Konzessionsverträgen 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Durch Urteil vom 26.09.2013 (Az. U 3589/12 Kart) hat der Kartellsenat des OLG München die Entscheidung des Landgerichts München I vom 01.08.2012 (Az. 37 O 22218/11) bestätigt. Danach führt die Vereinbarung von unzulässigen Nebenleistungen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV zur Gesamtnichtigkeit des Konzessionsvertrags.
In konsequenter Anwendung dieser Rechtsauffassung wären eine Vielzahl von Konzessionsverträgen in Deutschland nichtig. Dies beträfe z.B. auch die Konzessionsverträge, die auf dem Musterkonzessionsvertrag des Landes Baden-Württemberg basieren.

Nach Auffassung des OLG München ist die Vereinbarung von unentgeltlichen Unterstützungsleistungen oder die unentgeltliche Herausgabe von Daten im Rahmen der Erstellung regionaler oder kommunaler Energiekonzepte im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Wegenutzungsvertrages stets unzulässig. Auch bei reinen Beratungsleistungen handele es sich um Leistungen vermögensrechtlicher Art, da hiermit jedenfalls personeller Aufwand verbunden sei. Gleichwohl gibt es nach dem Verständnis des OLG München aber zulässige „rein ideelle Leistungen“. Die Abgrenzung bleibt allerdings unklar.
Unzulässig sei auch eine Verpflichtung des Konzessionsnehmers, die Eigenerzeugung von Strom durch die Gemeinde, wo sie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, zu unterstützen.
Verboten ist nach Auffassung des OLG weiter die Verpflichtung des Konzessionsnehmers, der Konzessionsgeberin auf ihren Wunsch Dienstleistungs-Angebote seines Konzerns zu vermitteln. Die Vermittlung solcher Angebote, die den Einsatz von Personal erfordere, stelle ebenfalls eine unzulässige Sachleistung im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV dar, da auch hierfür keine Gegenleistung vereinbart worden sei.
Die vorgenannten Verstöße führen nach Auffassung des OLG München gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit des gesamten Konzessionsvertrages. Dies erfordere der Schutz der Mitbewerber bei Verstößen gegen § 3 Abs. 2 Nr. 1 KAV. Das von der Klägerin vorgebrachte Argument, bei der KAV handele es sich nur um Preisrecht, dessen Nichtbeachtung wie bei der HOAI nicht zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages führte, ließ das OLG München nicht gelten: Anders als bei der HOAI richte sich die Vorschrift an beide Vertragspartner, so dass die Rechtsprechung des BGH zur Nichtbeachtung der HOAI nicht analog angewandt werden könne. Die im Konzessionsvertrag vereinbarte, salvatorische Klausel hilft nach Auffassung des OLG München nicht weiter.
Da der Konzessionsvertrag und die Abtretungsvereinbarung als einheitliches Rechtsgeschäft (§ 139 BGB) zu sehen seien, erfasse die Nichtigkeit des Konzessionsvertrags auch die Abtretungsvereinbarung. Die Klägerin habe damit kein Recht zur Übereignung der Versorgungsanlagen, und auch die sonstigen Ansprüche (z.B. Auskunftserteilung) seien nicht begründet.
Dass der Einwand der Nichtigkeit erst mehr als zwei Jahre nach Bekanntmachung der Auswahlentscheidung von dem abgebenden Netzbetreiber geltend gemacht wurde, störte das OLG München nicht: Nach einhelliger Auffassung fänden die § 97 ff. GWB auf die Vergabe von Verträgen nach § 46 EnWG keine Anwendung, da die Vergabe der Konzession kein Dienstleistungsauftrag im Sinne des § 99 Abs. 4 GWB sei. Anders als das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.01.2013, Az. VII-Verg 26/12) und das Landgericht Köln (Urteil vom 07.11.2012, Az. 09 O 59/12) kommt das OLG München daher zu dem Ergebnis, es bestehe auch keine Regelungslücke, die eine analoge Anwendung dieser Vorschriften ermöglichen könne. Die Beklagte habe ihr Recht, sich auf die Unwirksamkeit zu berufen, auch nicht gemäß § 242 BGB verwirkt.

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