Beiträge Von :

Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

BGH: Kein Anspruch des Grundstücksinhabers gegen das EVU auf Nutzung eines öffentlichen Verkehrsweges zur Leitungsverlegung anstelle des privaten Grundstücks

BGH: Kein Anspruch des Grundstücksinhabers gegen das EVU auf Nutzung eines öffentlichen Verkehrsweges zur Leitungsverlegung anstelle des privaten Grundstücks 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

BGH Urteil v. 28.04.2010, Az. VIII ZR 223/09 Amtlicher Leitsatz: Nimmt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen das innerhalb des Versorgungsgebiets liegende Grundstück eines Anschlussnehmers für die Verlegung von Elektrizitätsleitungen in Anspruch, ist es…

weiterlesen

BGH: Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück

BGH: Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

BGH Urteil v. 28.04.2010, Az. VIII ZR 223/09 Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, die der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem…

weiterlesen

EuGH: Zulässigkeit einer vergaberechtsfreien In-House Vergabe an eine kommunal getragene Aktiengesellschaft

EuGH: Zulässigkeit einer vergaberechtsfreien In-House Vergabe an eine kommunal getragene Aktiengesellschaft 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil vom 10.11.2009, Az. C-573/07 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer) 10. September 2009 „Öffentliche Aufträge – Verfahren zur Vergabe – Auftrag über die Dienstleistung der Sammlung, Beförderung und Beseitigung…

weiterlesen

EuGH: Vertragsverletzungsverfahren kann von der Kommission auch dann eingeleitet werden, wenn die Fristen für nationale Rechtsbehelfe abgelaufen sind.

EuGH: Vertragsverletzungsverfahren kann von der Kommission auch dann eingeleitet werden, wenn die Fristen für nationale Rechtsbehelfe abgelaufen sind. 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil v. 21.01.2010, Az. C-17/09 URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer) 21. Januar 2010(*) „Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall – Vergabe ohne offene Verfahren zur…

weiterlesen

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Abschöpfung übergangsbedingter Mehrerlöse im Bereich des Stromnetzzugangs nicht zur Entscheidung angenommen 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2009 – 1 BvR 2738/08 –

Die Beschwerdeführerin beantragte im Oktober 2005 die Genehmigung von Netznutzungsentgelten nach § 23a EnWG. Diesem Antrag entsprach die Bundesnetzagentur im Juni 2006 nur teilweise und kürzte die beantragten Netzentgelte um knapp 18 %. Zugleich gab sie der Beschwerdeführerin auf, die in der Zeit vom 1. November 2005 bis zum 30. Juni 2006 erzielten Mehrerlöse für den Netzzugang zu berechnen und kostenmindernd in der nächsten Kalkulationsperiode (ab 1. Januar 2007) zu berücksichtigen (sog. Mehrerlösabschöpfung oder Mehrerlössaldierung). Dabei ging die Bundesnetzagentur von Mehrerlösen im Umfang von 67 Millionen € aus. Nach Ausschöpfung des Verwaltungsrechtsweges erhob die Beschwerdeführerin Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs und rügte eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 GG.

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, weil die Beschwerdeführerin durch die angegriffene Entscheidung nicht in etwaigen Grundrechten verletzt wird. Die Entscheidung trägt dem Gesetzesvorbehalt des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung und hält auch inhaltlich den Anforderungen des Art. 12 Abs. 1 GG stand. Darüber hinaus verstößt sie nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot und den Grundsatz des Vertrauensschutzes.

weiterlesen

EuGH: Zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe einer Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft

EuGH: Zur Zulässigkeit der freihändigen Vergabe einer Dienstleistung an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft 150 150 Dr. Andreas Bock (kbk Rechtsanwälte)

EuGH, Urteil v. 15.10.2009, Az. C-196/08 – Ascoset

Die Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG stehen einer freihändigen Vergabe einer öffentlichen Dienstleistung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die die vorherige Durchführung bestimmter Arbeiten mit sich bringt, an eine gemischt öffentlich-private Kapitalgesellschaft nicht entgegen, die eigens für die Durchführung dieser Dienstleistung und ausschließlich mit diesem Gesellschaftszweck geschaffen wird und bei der der private Gesellschafter
mittels eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ausgewählt wird, nachdem die finanziellen, technischen, operativen und verwaltungstechnischen Anforderungen, die die durchzuführende Dienstleistung betreffen, sowie die Merkmale des Angebots für die zu
erbringenden Leistungen überprüft worden sind, sofern das fragliche
Ausschreibungsverfahren den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung entspricht, die nach dem EG-Vertrag für Konzessionen gelten.

weiterlesen
Datenschutz

Beim Besuch werden Cookies angelegt.

 
Diese Website nutzt Cookies.