Neue Auflage des Leitfadens von BKartA und BNetzA zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers veröffentlicht

Neue Auflage des Leitfadens von BKartA und BNetzA zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers veröffentlicht

Neue Auflage des Leitfadens von BKartA und BNetzA zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers veröffentlicht 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Bereits im Dezember 2010 hatten BKartA und BNetzA einen „gemeinsamen Leitfaden zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ veröffentlicht. Der fast fünf Jahre alte Leitfaden ist mittlerweile in vielen Punkten rechtlich überholt.

Die überarbeitete zweite Auflage des Leitfadens vom 21.05.2015 wurde von BNetzA und BKartA auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht. Trotz der zahlreichen Gerichtsurteile sind weiterhin viele Fragen im Zusammenhang mit Konzessionsvergaben und Netzübernahmen offen. BKartA und BNetzA haben einige der Streitfragen aufgegriffen und sich hierzu im Leitfaden positioniert.

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Leitfadens können sie unserem Mandantenrundbrief 02/2015 (PDF) entnehmen.

Der Leitfaden ist auf den Web-Siten des BKartA und der BNetzA (jeweils Direktlinks auf die PDF Datei)  abrufbar. Die zugehörige Informationsseite des BKartA ist derzeit (Stand 26.05.2015) noch nicht aktualisiert, verlinkt aber trotzdem bereits die neue Fassung des Leitfadens. Die beiden behörden haben eine gemeinsame Pressemitteilung zur Veröffentlichung der zweiten Auflage des Leitfadens veröffentlicht.

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