Die Landeskartellbehörde für Energie des Landes Schleswig Holstein hat am 04.06.2015 ein Hinweispapier “zum Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG zur Einräumung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Strom- bzw. Gasversorgung” veröffentlicht.
Das Hinweispapier kann auf der Web-Site des Landes Schleswig Holstein zusammen mit einer Pressemitteilung abgerufen werden. Nach der Pressemitteilung wurde das Papier im Rahmen eines “Runden Tisches” vom Land zusammen mit den direkt Betroffenen erarbeitet. Das Papier enthält u.a. einen umfangreichen Beispiel-Kriterienkatalog zur Durchführung eines Verfahrens zur Konzessionsvergabe nach § 46 EnWG.
Die Niedersächsische Landeskartellbehröde hatte bereits im Juni 2014 ein Papier mit Hinweisen “zur Durchführung eines wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahrens nach § 46 EnWG” veröffentlicht. Eine überarbeitete Fassung mit Stand 20.05.2015 ist nun auf der Web-Site des Landeskartellbehörde verfügbar (Direktlink auf das PDF).
Die neue Fassung der Niedersächsischen Landeskartellbehröde ist vor der zweiten Auflage des Leitfadens von BNetzA und BKartA zu Konzessionierungsverfahren veröffentlicht und nimmt deshalb noch auf die Fassung von 2010 Bezug. Das Hinweispapier wurde von der LKartB u.a. um konkrete Formulierungsvorschläge für einzelne Regelungen eines Konzessionsvertrages ergänzt.