Mit der heute erfolgten Veröffentlichung der „Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO)“ treten die VgV 2010 und die Änderungen der SektVO mit Wirkung zum 11.06.2010 in Kraft (BGBl. I Nr. 30, 724 f.) .
Nach § 23 Satz 2 der VgV (neu) gilt folgende enge Übergangsbestimmung: „Bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung begonnene Vergabeverfahren, bei denen eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, können nach den Verfahrensvorschriften, welche vor Inkrafttreten dieser Verordnung galten, abgewickelt werden, wenn dies in der Bekanntmachung festgelegt ist.“
Für alle anderen, ab dem 11.06.2010 beginnenden Kartellvergabeverfahren findet die neue Rechtslage Anwendung. Damit sind auch die Vergabe- und Vertragsordnungen oberhalb der Schwellenwerte nunmehr geltendes Recht.