Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 an der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) zugestimmt.
Die neue Vergabeverordnung tritt daher nun mit ihrer, in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Damit erhalten die bereits seit Ende 2009 novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen (VOB, VOL und VOF) den, für ihre verbindliche Geltung in der Regelungskaskade des deutschen EU-Vergaberechts notwendigen Rechtsverweis über § 97 Abs. 6 GWB. Zudem werden die Regelungen der VgV auch inhaltlich nun endlich mit den bereits im April 2009 novellierten Änderungen des Kartellvergaberechts im GWB übereinstimmen.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung des BMWi: Link
Konsoldierte Fassung der VgV mit Änderungen des Bundesrats vom 26.03.2010 des DStGB: Link
Wir werden Sie an dieser Stelle über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen VgV aktuell informieren.