Bundeskabinet beschließt Vergabeverordnung (VgV 2010) mit Änderungen des Bundesrats

Bundeskabinet beschließt Vergabeverordnung (VgV 2010) mit Änderungen des Bundesrats

Bundeskabinet beschließt Vergabeverordnung (VgV 2010) mit Änderungen des Bundesrats 150 150 Torsten Hopp (kbk Rechtsanwälte)

Das Bundeskabinett hat am 28.04.2010 den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März 2010 an der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) zugestimmt.

Die neue Vergabeverordnung tritt daher nun mit ihrer, in Kürze zu erwartenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Damit erhalten die bereits seit Ende 2009 novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer-/Dienstleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen (VOB, VOL und VOF) den, für ihre verbindliche Geltung in der Regelungskaskade des deutschen EU-Vergaberechts notwendigen Rechtsverweis über § 97 Abs. 6 GWB. Zudem werden die Regelungen der VgV auch inhaltlich nun endlich mit den bereits im April 2009 novellierten Änderungen des Kartellvergaberechts im GWB übereinstimmen.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung des BMWi: Link
Konsoldierte Fassung der VgV mit Änderungen des Bundesrats vom 26.03.2010 des DStGB: Link

Wir werden Sie an dieser Stelle über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen VgV aktuell informieren.