BGH, Urteil v. 22.03.1994, Az. KZR 22/92 – Nachvertragliche Konzessionsabgabe I
Eine Gemeinde hat Anspruch auf die Zahlung einer nachvertraglichen Konzessionsabgabe aufgrund ergänzender Auslegung eines beendeten Konzessionsvertrages. Der Anspruch ist auf den für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Zeitraums, maximal jedoch ein Jahr nach Vertragsbeeindigung beschränkt.
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