Hanseatisches OLG, Beschluss v. 22.10.2009 – 2 W 92/09
Das hanseatische OLG untersagt mit dem Beschluss vom 22.10.2009 die Nutzung der Abkürzung “swb” (für ehemalige Stadtwerke Bremen) als Namensbestandteil des ehemals kommunalen und nun privaten Energieversorgungsunternehmens.
Die Nutzung sei wettbewerbsrechtlich unzulässig, weil dadurch bei den betroffenen Verbraucherkreisen der Eindruck erweckt werden könne, es handele sich um ein kommunales Unternehmen.