LG Kiel, Urteil v. 27.07.2009 – 15 O 47/09
Das LG Kiel hat es untersagt, den Namensbestandteil „Stadtwerke“ zu nutzen, wenn dieser von einem rein privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne kommunale Beteiligung verwendet wird. Es handelt sich dann um eine irreführende Firmenbezeichnung gemäß §§ 3 und 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG. Die Verwendung dieses Firmenbestandteils ist nach der Urteilsbegründung des LG Kiel irreführend, weil sie eine unwahre Angabe enthält, die in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise zu einer Täuschung der Verbraucher führt.
Das LG Kiel hat mit dem Urteil vom 27.07.2009 seine einstweilige Verfügung vom 28.04.2009 bestätigt.
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