Neuregelungen im Energierecht 2017

Neuregelungen im Energierecht 2017

Neuregelungen im Energierecht 2017 1500 1000 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erwartet für das kommende Jahr die nächste Phase der Energiewende. In einer Pressemitteilung vom 30.12.2016 wird der bisherige Ausbau der erneuerbaen Energien (EE) erneut als Erfolg bewertet. Bis 2020 solle der Anteil der EE an der Stromerzeugung auf mindestens 35% steigen.

Zu diesem Zweck hat der Bundestag am 13.10.2016 das „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ beschlossen. Wesentlicher Teil des Gesetzespakets ist die Novellierung des Erneuerbare-Energien Gesetzes (EEG).

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2017  wird die Vergütung für Strom aus EE ab dem 01.01.2017 durch Preiswettbewerbe ermittelt und nicht mehr staatlich festgelegt. Bürgerenergiegesellschaften sollen unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen können, für kleine Anlagen gelten Ausnahmeregelungen zum Ausschreibungserfordernis. Gleichzeitig wird die EEG-Umlage angehoben, die von den Stromkunden zu zahlen ist. Eine Zusammenfassung des BMWi zu den weiteren Inhalten des EEG 2017 finden Sie hier.

Auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wurde erneut überarbeitet und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Die Vorabfassung des KWKG 2017 finden Sie hier. Zwei wichtige Inhalte sind

  • die Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 Megawatt und für innovative KWK-Systeme,
  • eine Neuregelung der Entlastung der stromkostenintensiven Unternehmen bei der KWKG-Umlage (Übertragung der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG).

Die KWKG-Gebührenverordnung wird ebenfalls geändert. Der Anhörungsprozess hierzu ist mittlerweile abgeschlossen, die Novellierung ist jedoch noch nicht verabschiedet.

Neben weiteren Änderungen zur Kennzeichnung von Produkten mit dem EU-Energielabel ist zum 01.09.2016 auch die 3. Stufe der EU-Ökodesign-Anforderungen in Kraft getreten, die höhere Effizienzvorgaben für Leuchtmittel vorsieht.