Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.10.2015, Az. VII R 25/14 entschieden, dass Strom, der zur Kühlung und Beheizung von Wechselrichtern von Solaranlagen eingesetzt wird, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG von der Stromsteuer befreit ist.
Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, seien für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Dementsprechend sei der zum Betrieb der Wechselrichter benötigte Strom von der Stromsteuer befreit.
Der Urteil steht auf der Web-Site des BFH zum Download zu Verfügung.