VG Aachen, Beschluss vom 13.09.2011, Az. 1 L 286/11
Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 13. September 2011 dem Antrag der EWV – Energie- und Wasser-Versorgung GmbH auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zum Teil stattgegeben. Das Gericht untersagte der Stadt Heinsberg vorläufig, einen Wegenutzungsvertrag mit der Alliander Netz Heinsberg AG abzuschließen.
Begründet hat das gericht seine Entscheidung damit, dass die Stadt eine rechtswidrige Auswahlentscheidung getroffen habe, weil sie die maßgeblichen Auswahlkriterien während des laufenden Verfahrens geändert und damit gegen das aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht abzuleitende Transparenzgebot verstoßen habe. Soweit die EWV allerdings zugleich die Verpflichtung zu einem Vertragsabschluss mit ihr begehrte, wurde der Antrag abgelehnt, weil sie hierauf derzeit keinen Anspruch habe.
Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden wird.