Seminar: Zurück zur kommunalen Energieversorgung (Rekommunalisierung)? Fortsetzung von Konzessionsverträgen oder Netzübernahme?

Seminar: Zurück zur kommunalen Energieversorgung (Rekommunalisierung)? Fortsetzung von Konzessionsverträgen oder Netzübernahme?

Seminar: Zurück zur kommunalen Energieversorgung (Rekommunalisierung)? Fortsetzung von Konzessionsverträgen oder Netzübernahme? 150 150 Reinhard Kehr-Ritz (kbk Rechtsanwälte)

Am 12.01.2010 haben sich auf dem Seminar „Zurück zur kommunalen Energieversorgung (Rekommunalisierung)? Fortsetzung von Konzessionsverträgen oder Netzübernahme?“ der Innovative Stadt GmbH des Niedersächsischen Städtetages mehr als 20 Teilnehmer über die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden informiert. Der Teilnehmerkreis bestand überwiegend aus Vertretern niedersächsischer Städte- und Gemeinden, bei denen Strom- und Gaskonzessionsverträge (Wegenutzungsrechte) in kürze auslaufen.

Die Rechtsanwälte Reinhard Kehr-Ritz und Dr. Sven Höhne der Rechtsanwaltskanzlei KEHR-RITZ & KOLLEGEN referierten zu den Themen Gestaltung der Konzessionsverträge, dem Verfahren der Konzessionsvergabe und der Übernahme der kommunalen Strom- und Gasversorgung (Rekommunalisierung). Zu wirtschaftliche Fragen referierte Herr WP/StB Dipl. Betr. Metin Pencereci (Göken | Pollak | Partner). Dabei beschäftigte er sich vor allem mit den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Bewertung von Strom- und Gasnetzen und den verschiedenen Rekommunalisierungsmodellen.

In den nächsten Jahren laufen in zahlreichen Städten und Gemeinden Strom- und Gaskonzessionsverträge aus. Das Seminar hat gezeigt, dass bei den Kommunen ein erheblicher Informationsbedarf besteht. Ein wichtiges Thema ist dabei die Frage, ob Konzessionsverträge lediglich neu abgeschlossen werden sollen oder die Rekommunalisierung eine Alternative für die Kommune darstellt. Letztere Alternative bietet für viele Städte ein erhebliches Potential und umfassende Gestaltungsmöglichkeiten vom eigenen Stadtwerk bis zu Beteiligungs- und Pachtmodellen.

Folien der Vorträge von Reinhard Kehr-Ritz und Dr. Sven Höhne, Rechtsanwaltskanzlei KEHR-RITZ & KOLLEGEN

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