BFH: Keine Stromsteuer-Entlastung für Straßenbeleuchtung
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Christian Below (kbk Rechtsanwälte)
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Mit Urteil vom 24.09.2014 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az: VII R 39/13), dass Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Entlastung von der Stromsteuer nur verlangen können, wenn sie das mit dem Strom gewonnene Erzeugnis auch selbst nutzen. In dem entschiedenen Fall hatte das mit der Straßenbeleuchtung beauftragte Unternehmen die Straßenbeleuchtung von der Stadt zu Eigentum erworben und sich zur Instandhaltung sowie zur Erneuerung der Beleuchtungsanlagen verpflichtet.
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