Netzzugang

Bundesnetzagentur verpflichtet Energieversorgungsunternehmen zur Verwendung einheitlicher Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge

Bundesnetzagentur verpflichtet Energieversorgungsunternehmen zur Verwendung einheitlicher Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Mit Beschluss vom 16.04.2015, Az. BK6-13-042 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen einheitlichen Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrag festgelegt. Das dem Beschluss als Anlage beigefügte Vertragsmuster ist von EVUs ab dem 01.01.2016 zur…

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