gemischt genutze Leitungen

BGH zur Netzübereignung gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (Strom- und Gasnetz Stuttgart)

BGH zur Netzübereignung gem. § 46 Abs. 2 S. 2 EnWG (Strom- und Gasnetz Stuttgart) 150 150 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Nach zwei BGH-Entscheidungen im Januar 2020 (Stromnetz Steinbach und Gasnetz Leipzig) ist die Entscheidung „Strom- und Gasnetz Stuttgart“ vom 07.04.2020 (EnZR 75/18) bereits das dritte BGH-Urteil zu Konzessionierungsverfahren nach §§…

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OLG Naumburg zum Umfang des Übertragungsanspruchs bei gemischt genutzten Leitungen

OLG Naumburg zum Umfang des Übertragungsanspruchs bei gemischt genutzten Leitungen 150 150 Christian Below (kbk Rechtsanwälte)

Mit Urteil vom 11.09.2014 hat das OLG Naumburg (Az. 2 U 122/13 (EnWG)) entschieden, dass vom Netzübertragungsanspruch des Neukonzessionärs nach § 46 Abs. 2 EnWG (2005) auch gemischt genutzte Gasverteilungsanlagen erfasst sind. Dazu gehören nach den Feststellungen des OLG Naumburg u.a. auch Stichleitungen und ein ehemaliges Werksnetz, das der Altkonzessionär zur Versorgung von Letztverbrauchern genutzt hatte. Dem Übertragungsanspruch, der sich ausdrücklich auch auf sog. Hochdruckanlagen bezieht, geht nach den Feststellungen des Gerichts außerdem ein Anspruch auf Informationserteilung voraus, der mit Abschluss des neuen Konzessionsvertrags fällig wird und die kalkulatorischen Restwerte der Gasverteilungsanlagen umfasst.

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