§ 26 Abs. 2 ARegV

BGH: Regulierungsbehörde muss bei einer Netzübernahme über die Aufteilung der Erlösobergrenze (EOG) entscheiden

BGH: Regulierungsbehörde muss bei einer Netzübernahme über die Aufteilung der Erlösobergrenze (EOG) entscheiden 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Der BGH hat mit Beschluss vom 06.10.2015, Az. EnVR 18/14 die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 05.03.2014, Az. VI-3 Kart 61/13 (V) bestätigt. Bei einem teilweisen Übergang eines Energieversorgungsnetzes auf…

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