§ 130 BGB

Eingang einer Rüge am letzten Tag der Frist, Freitag 17:03 Uhr: zu spät!

Eingang einer Rüge am letzten Tag der Frist, Freitag 17:03 Uhr: zu spät! 1200 700 Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte)

Urteilsbesprechung OLG Dresden (Urt. v. 27.01.2021, U 6/20 Kart). Gemäß § 47 Abs. 2 EnWG sind in sogenannten Konzessionierungsverfahren (Strom und Gas) Rechtsverletzungen, die aufgrund einer Bekanntmachung nach § 46…

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