Das Oberlandesgericht Celle hat in einer neuen Entscheidung vom 16.06.2022 (Az. 13 U 67/21 (Kart)) die Rechtmäßigkeit eines Konzessionierungsverfahrens bestätigt. Neben vielen Feststellungen zur Angebotswertung bestätigte das OLG die Auffassung einer niedersächsischen Stadt, deren Konzessionsvergabe angegriffen worden war. Bemerkenswert ist dabei insbesondere:
- Zur Plausibilitätsprüfung von Angeboten ist das OLG Celle Auffassung dass eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt, aber nicht zwingend schriftlich dokumentiert werden muss. Nur bei Anhaltspunkten für Unplausibilitäten sei eine vertiefte Prüfung und Dokumentation erforderlich.
- Vertraglich zugesicherte Sanktionsrechte, insbesondere Vertragsstrafen, unterfallen nach Auffassung des OLG Celle grundsätzlich nicht dem Nebenleistungsverbot nach § 3 KAV.
- Eine umfassende Offenlegung der ungeschwärzten Angebote neben dem ungeschwärzten Auswertungsvermerk sei grundsätzlich nicht erforderlich.