Stromlieferung

Vergabekammer Bund: Kommunen dürfen es bei der Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie den Bietern nicht erlauben, ihrem Angebot einen Mustervertrag beizufügen.

Vergabekammer Bund: Kommunen dürfen es bei der Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie den Bietern nicht erlauben, ihrem Angebot einen Mustervertrag beizufügen. 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

VK Bund, Beschluss vom 25.11.2010, Az.: VK 1 – 112 / 10 Ein Auftraggeber verstößt gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung, wenn er es den Bietern überlässt, ihrem…

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