OLG Schleswig zur Berücksichtigung der § 1 EnWG-Ziele
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Christian Below (kbk Rechtsanwälte)
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Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 07.03.2022 konkretisiert, wie der gemeindliche Kriterienkatalog bei der Konzessionsvergabe nach §§46 ff. EnWG auszugestalten sei. Den Kommunen wird dabei zwar grundsätzlich ein weiter Spielraum eingeräumt, wie weit aber dieser kommunale Spielraum reicht, wird von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich beurteilt. Das OLG grenzt sich auch von der Rechtsprechung süddeutscher Gerichte ab.
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