OLG Celle zu Auskunftspflichten des Altkonzessionärs
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Christian Below (kbk Rechtsanwälte)
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Das OLG Celle hat sich der Auffassung des LG Hannover bezüglich der Auskunftspflichten des Altkonzessionärs angeschlossen. Nach Auffassung des OLG Celle umfasst die Auskunftspflicht des Altkonzessionärs bei einer Neuvergabe von Wegenutzungsverträgen nach § 46 Abs. 2 Satz 4 EnWG auch kalkulatorische Netzdaten, nämlich insbesondere historische Anschaffungs- und Herstellungskosten nebst dem Jahr der Aktivierung, aktuelle kalkulatorischen Restwerte, sowie diejenigen kalkulatorischen Restwerte und Nutzungsdauern, die der letzten Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 ARegV zugrunde lagen.
Zur Entscheidung im Volltext: