Netzgesellschaft

Die GO NRW verpflichtet seit dem 31.12.2009 kommunale Unternehmen zur Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte im Jahresabschluss

Die GO NRW verpflichtet seit dem 31.12.2009 kommunale Unternehmen zur Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte im Jahresabschluss 150 150 Dr. Sven Höhne (kbk Rechtsanwälte)

Mit dem Gesetz zur Schaffung von mehr Transparenz in öffentlichen Unternehmen im Lande Nordrhein-Westfalen (Transparenzgesetz) wurde unter anderem § 108 GO NRW geändert. Nach dem neu eingefügten § 108 Abs.…

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